Armut wird bestraft

Die sozial selektive und kriminalpolitisch kontraproduktive Ersatzfreiheitsstrafe gehört abgeschafft, meint Volkmar Schöneburg

  • Volkmar Schöneburg
  • Lesedauer: 3 Min.

Wer in Deutschland eine gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht bezahlt, muss in den Knast. Etwa 56 000 Ersatzfreiheitsstrafen werden jährlich in Deutschland vollstreckt. Tendenz steigend. Dabei trifft es zuerst die Unterprivilegierten, die zahlungsunfähigen Habenichtse. Die vorgeworfenen Straftaten zählen hauptsächlich zur Armutskriminalität.

Nach soziologischen Studien wurde einem Viertel der Betroffenen ein Fahren ohne Fahrschein zur Last gelegt. Ein Drittel der Ersatzfreiheitsstrafen beruht auf geringen Eigentumsdelikten, insbesondere dem Ladendiebstahl. Die »Straftäter« und »Straftäterinnen« sind überwiegend arbeitslos, hochverschuldet und leben von Sozialleistungen. Nicht selten sind sie alkohol- und drogenabhängig. Ungefähr ein Drittel ist wohnungslos. Das meist nur schriftlich durchgeführte Strafverfahren überfordert sie.

Im Gefängnis werden die Betroffenen lediglich funktionslos verwahrt, was mitnichten zu einer Resozialisierung, sondern zu einer weiteren Ent-Sozialisierung führt. 15 Prozent der Inhaftierten sind suizidgefährdet. In der Quintessenz steht die Ersatzfreiheitsstrafe für die Deklassierung der Deklassierten in dieser Gesellschaft. Wissenschaftler, zivilgesellschaftliche Organisationen und eine Minderheit in der Politik fordern zu Recht die Abschaffung der Sanktion, die nicht Kriminalität verhindert, aber die soziale Ungleichheit verfestigt.

Die Ampel nährte die Hoffnung, dass die soziale Schieflage der Justiz an dieser Stelle korrigiert wird. Die Koalitionäre vereinbarten, das strafrechtliche Sanktionssystem einschließlich der Ersatzfreiheitsstrafe unter den Prämissen der Prävention und der Resozialisierung zu reformieren. Bezüglich der Ersatzfreiheitsstrafe ist der im Juli veröffentlichte Gesetzentwurf von Justizminister Buschmann (FDP) jedoch eine riesige Enttäuschung. An der Sanktion selbst wird nicht gerüttelt. Im Kern soll nur die Zeit der Käfighaltung, also die Haftzeit, halbiert werden. Die überproportionale Bestrafung der Armen, die heute wieder in Anlehnung an die alte Sozialdemokratie Klassenjustiz genannt wird, bleibt bestehen.

Zur Begründung wird behauptet: Ohne die Ersatzfreiheitsstrafe würden auch die Zahlungsfähigen ihre Geldstrafe nicht erbringen. Sie wäre dann ein »zahnloser Tiger«. Diese Alltagstheorie wird jedoch durch die letzten Jahre widerlegt. Bedingt durch die Pandemie kam es bundesweit zu einer großzügigen Aussetzung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen. Negative Folgen waren damit nicht verknüpft. Es gibt keinen Anlass, den faulen Kompromiss von links zu begrüßen. Denn das Gesetz würde die jetzige Strafpraxis auf Jahre hinaus zementieren.

Nun aber wird Buschmanns Entwurf unverhofft von der Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gebremst. Sie kritisiert nicht etwa die Ausblendung der sozialen Dimension, was ja einem alten Credo der SPD entsprochen hätte, wonach die beste Kriminalpolitik immer noch eine gute Sozialpolitik ist. Nein, ihr geht sogar die Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe zu weit. Statt auf Erkenntnis setzt sie auf Emotion. Sie rückt Fälle der Gewalt gegen Frauen und des Stalkings in den Vordergrund, um entgegen aller soziologischen Befunde das Bild von den Armutsdelikten zu konterkarieren. Ganz skurril wird es, wenn die Ministerin anführt, dass die »Reichsbürger« ja dann nur die Hälfte ihrer Strafe absitzen müssten. Faeser bedient eine populistische Kriminalpolitik (Strafe muss sein!), mit der die Politik noch immer Mehrheiten gewonnen hat. Buschmann kommt die Kritik gar nicht so ungelegen. Mindert sie doch letztlich den Druck aus der Zivilgesellschaft. Kriminalpolitik als Gesellschaftspolitik – das ist beiden Ministern fremd.

Doch die wissensbasierte Gegenposition in der aktuellen kriminalpolitischen Debatte lautet: Das sozialpolitische Problem der Zahlungsunfähigkeit muss sozialpolitisch gelöst werden. Die sozial selektive und kriminalpolitisch kontraproduktive Ersatzfreiheitsstrafe gehört abgeschafft. Zudem müssen Bagatelldelikte konsequent entkriminalisiert werden.

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