Gleichstellungsoffensive steht noch aus

Bundestag berät Report zum Stand der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention

Die Ampelparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag viele Maßnahmen angekündigt, mit denen strukturelle Benachteiligungen von Frauen beseitigt und effektiver Gewaltschutz gewährleistet werden soll. Jenseits der Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafrecht ist aber noch nicht viel geschehen.

Am Mittwochnachmittag stand im Bundestagsplenum der neunte Bericht der Bundesrepublik an die Vereinten Nationen zur Umsetzung des UN-Abkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau auf der Tagesordnung. Der Report allerdings stammt vom Mai 2021, wurde also noch zu Zeiten der Großen Koalition verfasst.

Danach gab es einen Regierungswechsel – und Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) trat nun an, um eine erste Bilanz der gleichstellungspolitischen Agenda der Ampelkoalition zu ziehen. Dass diese positiv ausfiel, überrascht nicht sonderlich. Real hat das Regierungsbündnis allerdings auf der Haben-Seite noch nicht allzu viel vorzuweisen. Lediglich die Ankündigung, den berüchtigten Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, setzte es nach Übernahme der Amtsgeschäfte zügig um. Beschlossen wurde die Eliminierung der Vorschrift im Juni dieses Jahres. Diese hatte Ärztinnen und Ärzten »Werbung« für den Schwangerschaftsabbruch verboten. Als solche hatten Gerichte allein die Tatsache angesehen, dass Mediziner*innen auf ihren Praxis-Websites darüber informiert hatten, dass sie diesen Eingriff im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen vornehmen. Die generelle Entkriminalisierung von Abtreibungen und die sichere Versorgung ungewollt Schwangerer steht aber ebensowenig im Arbeitsplan der Koalition für diese Legislatur wie eine echte Gleichstellung in der Arbeitswelt. Und so werden die drastischen Lohn- und Rentenlücken zwischen Frauen und Männern wohl noch lange nicht Geschichte sein.

Paus räumte denn auch ein, dass noch viel zu tun sei, hob aber zugleich hervor, dass die Ampel die erste Koalition sei, die die vollständige Umsetzung der UN-Konvention, bekannt unter dem Kürzel Cedaw (»Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women«), als Ziel in ihrem Koalitionsvertrag benannt habe. Andererseits, auch das benannte Paus: Die Debatte am Mittwoch war die erste nach sieben Jahren, in denen der Stand der Umsetzung überhaupt Thema im Bundestag war. Dabei dürfen Staaten, die es ratifiziert haben, nicht nur nicht selbst gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Sie müssen aktiv dafür sorgen, dass Chancengleichheit gesellschaftliche Realität wird. Die Bundesregierung muss also aktiv die Beseitigung jeder Diskriminierung von Frauen vorantreiben. Gemessen daran ist wenig erreicht, denn das Abkommen von 1979 trat in der Bundesrepublik bereits 1985 in Kraft.

37 Jahre später verdienen Frauen im Schnitt immer noch mehr als ein Fünftel weniger als Männer, die Lücke bei den eigenen Alterseinkünften liegt sogar bei 53 Prozent.

Auch der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt ist noch nicht besser geworden als bisher, obwohl sich die Ampel vorgenommen hat, die Finanzierung von Frauenhäusern bundeseinheitlich zu regeln und sicherzustellen und zudem die Zahl der Plätze auf das von den Sozialverbänden seit langem geforderte Maß zu erhöhen. Als ersten Schritt hat die Koalition – auch das hob Paus hervor – die bisher im deutschen Recht verankerten »Vorbehalte« gegen einzelne Paragrafen der Istanbul-Konvention, also das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, außer Kraft gesetzt.

Das allein aber koste nichts, monierte die Linke-Politikerin Heidi Reichinnek. Ihre Fraktion brachte zugleich einen Antrag ein, in dem die Erarbeitung eines »wirksamen Aktionsplans« zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen – und zu deren Dokumentation – gefordert wird. Reichinnek kritisierte, stattdessen sei das Bundesprogramm zum Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsplätzen um ein Drittel von 30 auf 20 Millionen Euro gekürzt worden. Das gehe zulasten besonders gefährdeter Frauen. »Wir brauchen einen nationalen Aktionsplan, eine Koordinierungsstelle mit angemessenen finanziellen und personellen Ressourcen und einen Gesetzentwurf, der dafür sorgt, dass die fehlenden 14 000 Frauenhausplätze endlich aufgebaut werden«, forderte Reichinnek.

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