Faeser darf keine Abkürzung nehmen

Robert D. Meyer über Pläne, um gegen verfassungsfeindliche Bundesbeamte vorzugehen

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

»Verfassungsfeinde deutlich schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernen« – Wer will diesem Anspruch von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ernsthaft widersprechen? Was das Bundeskabinett am Mittwoch als Gesetzentwurf auf den Weg brachte, um dieses Ziel zu erreichen, macht es dem Staat leichter, Bedienstete des Bundes (vorerst) loszuwerden, es aber gleichzeitig auch zu Unrecht Beschuldigten viel schwerer, ihren Arbeitsplatz doch zu behalten.

Bisher ist die Entfernung aus dem Dienst nur nach dem Urteil unabhängiger Gerichte möglich, künftig soll dieser Schritt entfallen. Stattdessen sollen entlassene Beamt*innen erst nach vollzogener Entlassung gegen diese klagen können. Fehleinschätzungen würden damit mitunter erst nach langwierigen Prozessen korrigiert. Womöglich stimmen die Gerichte sogar in der Mehrheit der Verfahren am Ende zu, dass es keine Alternative zur Entlassung gab. Es reicht aber nur ein Fall, bei dem dies zu Unrecht geschah und der Staat muss sich die Frage stellen, ob er Existenzen zerstören durfte, um im Kampf gegen Verfassungsfeinde eine rechtliche Abkürzung nehmen zu können.

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