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Neue Chancen für Drittstaatsangehörige in Berlin

Der Berliner Senat gibt aus der Ukraine geflüchteten Drittstaatler*innen sechs Monate mehr Zeit, um eine langfristige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 2 Min.

Für aus der Ukraine geflüchtete Drittstaatler*innen gibt es gute Neuigkeiten: Sogenannte Fiktionsbescheinigungen, die einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland erlauben, werden verlängert beziehungsweise einzelne Fälle individuell geprüft, wie der Senat in der vergangenen Woche beschloss. Die »Evaluation des Senatsbeschlusses« liegt »nd« vor. Konkret geht es um Menschen, die in der Ukraine nur einen befristeten Aufenthaltstitel hatten, wie zum Beispiel internationale Studierende.

Anders als für ukrainische Staatsbürger*innen sei für Drittstaatsangehörige auf Bundesebene bislang nicht vorgesehen, dass sie eine richtige Aufenthaltserlaubnis bekommen, kritisiert Elif Eralp, Migrationssprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhauses, gegenüber »nd«. »Obwohl sie vor demselben Krieg geflohen sind.« Lediglich in Berlin und in Hamburg erhielten sie Fiktionsbescheinigungen, mit denen sie Sozialleistungen beantragen könnten.

Denjenigen Geflüchteten, die vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgetragen haben, dass sie nicht sicher in ihre Heimatländer zurückkehren können, wurde bereits eine Fiktionsbescheinigung für zwölf Monate erteilt. Alle anderen – laut einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage von Eralp sind das in Berlin 121 Personen – bekamen nur sechs Monate, die noch im März ablaufen würden. Nun dürfen sie nachträglich vortragen, dass sie nicht zurückkehren können, oder auch »Integrationsleistungen« wie einen Sprachkurs vorlegen, wodurch sich ihre Fiktionsbescheinigung auf zwölf Monate verlängert.

Auch für die Drittstaatler*innen, die bereits im BAMF-Verfahren stecken, erhöhen sich die Bleibechancen. Sollte ihr Antrag abgelehnt werden, weil das Bundesamt von einer Rückkehrmöglichkeit ausgeht, muss das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) noch einmal individuell prüfen, ob eine Rückkehr wirklich möglich ist oder nicht. »Es gibt also mehrere Auffangstufen«, erklärt Eralp.

Außerdem soll es noch eine Wiedervorlage im September geben. »Dann werden wir leider nicht mehr Teil der Regierung sein«, bedauert Eralp. Umso froher sei sie, dass dieser Beschluss auf Verlängerung noch vor Ablauf der Fiktionsbescheinigungen durchgegangen sei. Lieber wäre ihr natürlich, der Bund würde alle Geflüchteten unabhängig von der Staatsangehörigkeit gleichstellen.

Dennoch könne die Verlängerung der Fiktionsbescheinigung den Drittstaatler*innen Zeit verschaffen, um einen regulären Aufenthaltstitel zu erlangen. »Damit haben wir die mir bekannt bundesweit beste Lösung für Drittstaatsangehörige erreicht«, so Eralp.

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