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Kundgebung in Düsseldorf: Gegen Kriminalisierung Linker
Unterstützer mobilisieren zu Kundgebung in Düsseldorf. Dort stehen türkische Aktive vor Gericht
Der Paragraf 129 des Strafgesetzbuchs erfuhr erst kürzlich größere Aufmerksamkeit. Er sieht hohe Gefängnisstrafen für den Tatbestand der »Bildung einer kriminellen Vereinigung« vor. Er kam gegen die Leipziger Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte zum Einsatz, die Anfang Juni zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, weil sie mehrere Neonazis zusammengeschlagen haben sollen.
Selbst wer eine solche, von der Justiz definierte Vereinigung »unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt«, kann zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt werden. Dies betrifft ebenso die Tatbestände der Paragrafen 129a (Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung), und 129b (Bildung und Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland).
Darauf, dass diese Paragrafen insbesondere der Kriminalisierung, Überwachung und Verfolgung Linker dienen, machte dieser Tage ein Solidaritätsbündnis mit einer mehrstündigen Kultur- und Informationsveranstaltung auf dem Berliner Oranienplatz aufmerksam. Auf einem Transparent, das über einer großen Bühne hing, war die Aufschrift »Von Lina bis Özgül« zu sehen.
Mit Özgül ist die Journalistin Özgül Emre gemeint, die seit Mitte Juni in Düsseldorf vor Gericht steht. Tatsächlich ging es bei der Veranstaltung insbesondere um die inzwischen vielen Gerichtsverfahren, die gegen kurdische und türkische Linke vor deutschen Gerichten angestrengt werden, offenbar auch, um Erwartungen der türkischen Regierung entgegenzukommen.
In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind neben Özgül Emre der Sozialist Serkan Küpeli und der Musiker Ihsan Cibelik, Mitglied der international bekannten Band Grup Yorum, angeklagt. Der Vorwurf: Sie sollen das sogenannte Deutschlandkomitee der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) gebildet haben, die in der Bundesrepublik als terroristische Vereinigung eingestuft wurde. Tatsächlich handelt es sich um eine vom türkischen AKP-Regime verfolgte Oppositionspartei.
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Gegen die drei Beschuldigten kommt also Paragraf 129b zum Einsatz. Ihnen wird keine Gewalttat oder konkrete strafbare Handlung vorgeworfen. Der Paragraf 129b erlaubt eine Strafverfolgung allein wegen der Unterstützung einer Organisation etwa durch Spendensammlungen. Die Angeklagten befinden sich bereits seit mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Festgenommen wurden sie am 16. und 17. Mai 2022.
Emre, die bis zu ihrer Verhaftung in Heidelberg lebte, soll laut Anklage »Deutschlandverantwortliche« der DHKP-C sein. Wie bei anderen 129b-Verfahren müssen die Angeklagten im Gerichtssaal hinter einer Glasscheibe sitzen.
Der Prozess sorgt nicht nur in Deutschland, sondern auch in Nachbarländern für Aufsehen. Das berichtete eine Teilnehmerin der Veranstaltung in Berlin, die bei der Eröffnung des Verfahrens dabei war. Obwohl der Prozessbeginn für den 14. Juni um 9.30 Uhr angesetzt gewesen sei, habe er aufgrund der großen Zahl der Beobachter*innen aus mehreren Staaten erst mit mehrstündiger Verspätung beginnen können. Dafür waren auch die Sicherheitsbestimmungen und Kontrollen verantwortlich, denen sich alle Besucher*innen unterziehen müssen.
Die Unterstützerin berichtete, die Angeklagten hätten unter Beifall und Rufen der zahlreichen Zuschauer*innen den Gerichtssaal betreten. Özgül Emre habe »Tod dem Faschismus« gerufen, ein Banner mit der Aufschrift »Nieder mit dem Faschismus« hochgehalten und die Gündoğdu-Hymne gesungen. Die Zuschauer hätten mitgesungen. Der Song gilt in der gesamten Linken der Türkei als Hymne der Solidarität und wird immer wieder auch von Grup Yorum angestimmt.
Mitglieder der Band sind seit Jahren sowohl in der Türkei als auch in Deutschland staatlicher Repression ausgesetzt. So wurden in der Bundesrepublik mehrere Konzerte verboten. Daher sahen es die Solidaritätsgruppen als Erfolg an, dass die Band zum Abschluss des Aktionstags unter den Augen der Polizei ein Konzert geben konnte.
Seit Längerem sind Unterstützer*innen der in Düsseldorf vor Gericht stehenden türkischen Linken aus Solidarität in den Hungerstreik getreten. Zudem hält das Solidaritätsbündnis von Montag bis Mittwoch ganztägige Mahnwachen vor dem Bundesjustizministerium und von Donnerstag bis Samstag vor der Grimm-Bibliothek der Berliner Humboldt-Universität ab.
In Düsseldorf fordern Unterstützer*innen mit einer Mahnwache von Donnerstag bis Freitag von 11 bis 16 Uhr vor dem Haupteingang der Heinrich-Heine-Universität die Einstellung des Verfahrens gegen Emre, Küpeli und Cibelik sowie deren Freilassung. Für den nächsten Verhandlungstag, den 11. Juli, rufen sie zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude auf.
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