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Unterhaltsreform: Fallstricke für Mütter

Statt finanzielle Anreize nach der Trennung braucht es Maßnahmen für partnerschaftliche Sorge für alle

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 1 Min.

Auf den ersten Blick klingt es fortschrittlich: Justizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht reformieren, um die Bedingungen für eine »partnerschaftliche Betreuung« zu schaffen. Doch er zäumt das Pferd von hinten auf: Nach einer Trennung soll das zweitbetreuende Elternteil, meist der Vater, weniger Unterhalt zahlen, wenn es die gemeinsamen Kinder häufiger betreut.

Darin liegen zahlreiche Fallstricke für Mütter: In vielen Beziehungen übernehmen diese den größten Teil der Fürsorgearbeit und sind dadurch finanziell schlechter aufgestellt. Es gibt Beziehungen, die von Machtgefälle, toxischem Verhalten oder Gewalt geprägt sind. Es ist utopisch zu glauben, dass sich das nach einer Trennung auflöst. Schon jetzt wird in Sorgerechtsverfahren die Fürsorgearbeit von Männern oft als Druckmittel gegenüber der Mutter verwendet. Wenn es der Bundesregierung wirklich um Kindeswohl und partnerschaftliche Sorgearbeit gehen würde, müsste sie an den Schrauben drehen, die vor der Trennung ansetzen und beispielsweise Unternehmen in die Pflicht nehmen, Vätern gleichberechtigte Betreuungszeiten zu ermöglichen. Doch das ist mit der FDP undenkbar.

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