Israel: Urteil ohne Macht

Oliver Eberhardt über die ­Völkermordklage Südafrikas gegen Israel

  • Oliver Eberhardt
  • Lesedauer: 2 Min.
Schild auf einer Demonstration am Samstag in London: Doch was bedeutet es, wenn der IGH wirklich einen Genozid in Gaza feststellt?
Schild auf einer Demonstration am Samstag in London: Doch was bedeutet es, wenn der IGH wirklich einen Genozid in Gaza feststellt?

Zum zweiten Mal innerhalb von weniger als zwei Jahren befasst sich der Internationale Gerichtshof ab heute mit dem Vorwurf, ein Staat begehe Völkermord. Und einmal mehr wird in den kommenden Tagen die Schwäche der Vereinten Nationen sichtbar werden.

Im Oktober 2022 war es Russland, nun sitzt Israels Regierung auf der Anklagebank. Es ist wahrscheinlich, dass das Gericht Israel per einstweiliger Verfügung dazu verpflichten wird, den Krieg im Gazastreifen sofort zu beenden. Es ist aber ebenso sicher, dass das nicht passieren wird. Elfmal hatte das Gericht in den vergangenen zehn Jahren eine einstweilige Verfügung erlassen, etwas mehr als in den ersten 50 Jahren seiner Geschichte insgesamt. Nur gut die Hälfte der Anordnungen wurde befolgt, obwohl sie eigentlich bindend sind.

Begeht Israel Völkermord oder nicht? Das entscheidet das Gericht. Aber sein Urteil ist nichts wert, weil es an Sanktionsmöglichkeiten fehlt. Noch viel mehr fehlt es jedoch an Mechanismen, um bewaffnete Konflikte zu verhindern und beizulegen. Stattdessen fachen auch Staaten, die sich hinter Klagen vor dem IGH stellen, gerne selbst mal Kriege an, indem sie Kriegsparteien mit Waffen ausrüsten. Im Jemen, in Syrien, in Libyen und in vielen afrikanischen Ländern wurden so Kriege in die Länge gezogen.

Mehr als eine einstweilige Verfügung aus Den Haag braucht der israelisch-palästinensische Konflikt einen klaren Plan. Und das Bekenntnis, diesen auch durchzusetzen.

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