Verfassungsschutz: Geheimdienst auf der Spur des Geldes

Koalitionsfraktionen wollen dem brandenburgischen Verfassungsschutz mehr Rechte einräumen

  • Matthias Krauß
  • Lesedauer: 3 Min.

In Brandenburg soll der Verfassungsschutz mehr Rechte bei der Ausforschung von Geldströmen bekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist am Donnerstag vom Landtag in erster Lesung behandelt und in den zuständigen Innenausschuss überwiesen worden. Die Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne stimmten zu, Linke und Freie Wähler unter Vorbehalt. Die AfD lehnte das Vorhaben entschieden ab und kündigte an, falls dieses Gesetz später so beschlossen wird, beim Verfassungsgericht dagegen vorzugehen.

Laut Innenminister Michael Stübgen (CDU) soll mit der Novellierung erreicht werden, der »Spur des Geldes folgen« zu können und die Hintermänner für extremistische Bestrebungen zu identifizieren. Dieses Mittel solle in Anschlag gebracht werden können, auch wenn keine unmittelbare extremistische Gewalt drohe oder angekündigt werde. »Die Bedrohungslage hat sich geändert«, sagte Stübgen. Es sei notwendig, einen neuen Rahmen zu setzen.

Als Beispiel nannte der Innenminister Geldsammlungen in islamischen Vereinen, mit denen der »Terror der Hamas« finanziert werde. Auch das Aufsehen erregende Treffen in Potsdam, bei dem »Deportationen« besprochen worden seien, habe im Kern den Charakter einer Veranstaltung zum Spendensammeln getragen. Dort sollte Geld zusammengebracht werden, um einer »faschistischen Ideologie« zu dienen, so die Darstellung von Stübgen.

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Für die Linke sagte die Landtagsabgeordnete Marlen Block, ihre Fraktion habe grundsätzlich Probleme mit der Ausweitung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes und mit der beabsichtigten Gesetzesänderung würden »Hürden extrem gesenkt«. In der Vergangenheit seien weniger mangelnde Befugnisse der Geheimdienste und anderer Sicherheitsbehörden das Problem gewesen, sondern vielmehr, dass sie ihre Möglichkeiten nicht oder nur unzureichend genutzt hätten.

Deshalb seien die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) nicht verhindert und dann auch nur unzureichend aufgeklärt worden. Ein einstiger Bundeschef des Verfassungsschutzes werde heute als Rechtsextremer eingestuft, sagte Block. Sie meinte damit Hans-Georg Maaßen, der mit der Werteunion eine neue Partei gründete. Man müsse also »genauer hinsehen«, argumentierte die Abgeordnete Block. Wenn sich abzeichnen sollte, dass Grundrechte auf dem Spiel stehen, »dann macht uns das tatsächlich Sorgen«, bestätigte Block. Sie erklärte sich bereit, über das Anliegen der Koalitionsfraktionen im Ausschuss zu reden und forderte eine Fachanhörung im Vorfeld der endgültigen Abstimmung.

Gegen die Vorwürfe der AfD, die Koalition plane diktatorische Maßnahmen, die an das Vorgehen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR erinnern würden, wehrte sich Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke mit dem Hinweis, die Konten-Aufklärung müsse vom Innenminister angeordnet werden und werde von der G-10-Kommission und der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags überwacht. Das Gesetzesvorhaben stärke »das Bollwerk« gegen Extremismus wie auch die Bürgerrechte. Unter Druck solle damit die »Infrastruktur für Hass und Hetze« geraten.

Mit der Novellierung ziehe Brandenburg mit Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gleich, ergänzte Minister Stübgen. Es sei wichtig, dass der Landtag »das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet«, also vor der Landtagswahl am 22. September. Der von der AfD angekündigten Verfassungsklage »sehe ich gelassen entgegen«, verriet Stübgen.

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