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Schlappe für den Hentschke-Chef gegen VVN-BdA
Teilerfolg in zweiter Instanz für VVN-BdA im Streit um Publikation zur rechten Szene in Ostsachsen
In der gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Publikation über »unternehmerisches Engagement für die extreme Rechte in Ostsachsen« hat der VVN-BdA einen Teilerfolg gegen die Bautzener Baufirma Hentschke und deren Geschäftsführer Jörg Drews erzielt. Letzterem wird in dem Papier ein »extrem rechtes politisches Engagement« attestiert. Das Unternehmen war gegen mehrere Aussagen juristisch vorgegangen. Es hatte den VVN-BdA, der für die vom Recherchekollektiv 15° erstellte Publikation rechtlich verantwortlich ist, verklagt und am Landgericht Dresden zunächst in vollem Umfang Recht bekommen.
Nun aber hat das Oberlandesgericht der Berufung des Verbandes teilweise stattgegeben. Zwar bleibt eine Aussage über einen Vorfall mit rechtsradikalen Gesprächen im Pausenraum unzulässig, weil keine ausreichenden Beweise vorgelegt worden seien. Weiterhin publiziert werden dürfen demnach aber Aussagen, wonach Drews im Jahr 2017 eine einmalige Spende an die AfD in Höhe von 19 500 Euro leistete und dass er mit der Teilfinanzierung medialer Auftritte von extrem rechten Akteuren rechte Strukturen in Ostsachsen befördert habe. »Die Schlussfolgerung daraus, der Kläger falle durch extrem rechtes Engagement auf – diese Äußerung ist im Sinne der Meinungsfreiheit zulässig«, sagte der Vorsitzende Richter Markus Schlüter.
»Das Ziel, eine kritische Berichterstattung über Hentschke Bau zu unterbinden, ist gescheitert.«
Alexander Hoffmann Verteidiger
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann, der den VVN-BdA vertreten hatte, äußerte sich erfreut. »Das Ziel, eine kritische Berichterstattung über Hentschke Bau zu unterbinden, ist gescheitert«, erklärte er. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein RAV betonte: »Dass die Firma Hentschke Bau aus Bautzen extrem rechte Strukturen in Sachsen fördert, dürfen wir nach einer Entscheidung des OLG Dresden nun öffentlich verbreiten.« Dagegen erklärte Hentschke-Anwalt Carsten Brennecke mit Blick auf die weiterhin unzulässige Pausenraum-Passage, das Unternehmen habe sich »auch in zweiter Instanz gegen Falschbehauptungen linker Aktivisten« durchgesetzt. Er sprach von »unlauteren Diffamierungsmethoden«, die erhebliche Folgen hätten. So seien mehrfach Baumaschinen der Firma in Brand gesetzt worden. Laut einem Bericht des MDR erwägt das Unternehmen nun eine Schadenersatzklage gegen den VVN-BdA.
Weiter verfolgt werden soll demnach auch eine parallele Klage gegen das Else-Frenkel-Brunswick-Institut (EFBI) für Demokratieforschung an der Universität Leipzig. Dieses hatte die 15°-Recherche als »Policy Paper« veröffentlicht, wogegen Hentschke Bau ebenfalls vorgeht. Die Klage ist am Verwaltungsgericht Leipzig anhängig. Einen Verhandlungstermin gibt es bislang nicht.
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