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Neue Idee zu Tod von Dramé

Staatsanwältin spricht von Fahrlässigkeit statt Vorsatz

Drei Polizisten und zwei Polizistinnen sind seit Dezember 2023 vor dem Landgericht Dortmund wegen der Tötung von Mouhamed Dramé angeklagt.
Drei Polizisten und zwei Polizistinnen sind seit Dezember 2023 vor dem Landgericht Dortmund wegen der Tötung von Mouhamed Dramé angeklagt.

Im Prozess um den Tod von Mouhamed Dramé hat die Staatsanwaltschaft beim 27. Prozesstermin am Montag vor dem Dortmunder Landgericht eine überraschende Neubewertung des Falls vorgenommen. Bei dem tödlichen Polizeieinsatz vom 8. August 2022 in Dortmund könnte demnach – statt wie bisher vorsätzliches Handeln der angeklagten Polizisten anzunehmen – für die Vorwürfe Totschlag und Körperverletzung auch Fahrlässigkeit in Betracht gezogen werden. Dies hätte ein deutlich geringeres Strafmaß zur Folge.

Die Staatsanwältin Gülkiz Yazir gründet diese Neubewertung auf die Annahme eines sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtums. Dies würde bedeuten, dass die Polizist*innen möglicherweise fälschlicherweise von einer Notwehrsituation ausgingen und entsprechend handelten. Yazir regte vor dem Dortmunder Schwurgericht an, den Angeklagten diesbezügliche rechtliche Hinweise zu erteilen.

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Der aus dem Senegal geflüchtete Mouhamed Dramé war im Innenhof einer Jugendeinrichtung von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole der Polizei tödlich getroffen worden. Zuvor soll sich der mutmaßlich 16-Jährige mit einem Messer in der Hand auf ein Dutzend Beamt*innen zubewegt haben, nachdem diese bereits Pfefferspray und Taser gegen ihn eingesetzt hatten. Nach Aussagen von Zeug*innen hatte Dramé nach diesen Attacken aber keine andere Fluchtmöglichkeit als jene in Richtung der Einsatzkräfte.

Die Anklage gegen die insgesamt fünf Polizist*innen lautet bislang auf gefährliche Körperverletzung im Amt, beim Todesschützen als Hauptangeklagten auf Totschlag. Für Letzteres drohen bis zu 15 Jahre Haft, bei fahrlässiger Tötung wäre eine Geldstrafe oder eine deutlich geringere, möglicherweise zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe möglich.

Noch offen ist, ob der Vorsitzende Richter Thomas Kelm die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Hinweise auf eine Neubewertung auch erteilen wird. Dies werde er bis zum nächsten Prozesstermin am Dienstag entscheiden. Nachdem die Anklage und Verteidigung sowie die Nebenklage-Vertreter*innen ihre Plädoyers gehalten haben, soll der Prozess vor der Schwurgerichtskammer noch im Dezember 2024 zum Abschluss kommen.

Mit Interviews in verschiedenen Medien versucht der Hauptangeklagte derzeit Verständnis dafür zu wecken, dass er Dramé erschoss. Im Gerichtssaal wurde dazu am Montag eine einstündige Folge des WDR-Podcasts abgespielt. Darin betonte der inzwischen vorläufig suspendierte Polizist, er habe angesichts der als bedrohlich beschriebenen Situation im Innenhof der Jugendeinrichtung keine andere Wahl gehabt, als mit seiner automatischen Waffe zu feuern. Dies bereue er auch nicht.

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