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Deutscher Bericht: Asylprüfungen in Drittstaaten wohl möglich
Umsetzung in der Praxis laut Innenministerium aber schwierig
Berlin. Eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der Europäischen Union wäre möglich, aber praktisch nicht so einfach umzusetzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Bundesinnenministerium in seinem Abschlussbericht zum sogenannten Drittstaatenmodell, den die Ministerpräsidentenkonferenz im November 2023 erbeten hatte. In dem Bericht heißt es: »Alle Modelle erscheinen – teilweise nach wesentlichen Rechtsänderungen – grundsätzlich rechtlich möglich«, in praktischer Hinsicht seien sie aber mit teils erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Betrachtet wurden drei Varianten.
In einer Pressemitteilung schreibt das Bundesinnenministerium jedoch, eine Anwendung von Drittstaatsmodellen auf eine Vielzahl von Asylantragstellern sei »unrealistisch«. Dies gelte auch für den Fall, dass auf europäischer Ebene das in der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bislang vorgesehene Verbindungselement zwischen dem Asylantragsteller und dem Drittstaat – etwa familiäre Bindungen oder ein früherer Aufenthalt in dem Staat – gestrichen werden sollte.
»Kooperationen mit Drittstaaten können ein weiterer Baustein sein, um irreguläre Migration zu begrenzen«, sagte die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Erfahrungen Großbritanniens zeigten aber, »dass solche Versuche auch immense Kosten verursachen und auf ganzer Linie scheitern können«. Dies müsse in eine realistische Betrachtung einfließen.
Der von der früheren konservativen Regierung mit Ruanda geschlossene Asylpakt hat den Steuerzahler nach Angaben der britischen Innenministerin Yvette Cooper mehr als 700 Millionen Pfund (etwa 830 Millionen Euro) gekostet. Die neue Labour-Regierung unter Premierminister Keir Starmer kippte den Asylpakt, nachdem seine Partei am 4. Juli die Parlamentswahl gewonnen hatte. dpa/nd
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