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Tesla trägt Mitschuld an tödlichem Autopilot-Unfall
Musk-Konzern will gegen Urteil aus Florida Berufung einlegen
Miami. Ein Geschworenengericht in Florida hat den US-Elektroautobauer Tesla im Zusammenhang mit einem tödlichen Unfall aus dem Jahr 2019 für mitverantwortlich erklärt. Der Vorfall ereignete sich in Key Largo, als ein Tesla Model S mit rund 100 Stundenkilometern ein Stoppschild missachtete und zwei Personen erfasste, die sich am Straßenrand neben ihrem geparkten Fahrzeug befanden. Eine Frau kam dabei ums Leben, ihr Partner erlitt schwere Kopfverletzungen.
Der Fahrer gab an, er habe sich auf die Fähigkeiten des Autopilot-Systems verlassen und den Blick vom Verkehr abgewendet, um sein Mobiltelefon aufzuheben. Tesla hingegen argumentierte, der Unfall sei ausschließlich auf das Verhalten des Fahrers zurückzuführen, der unter anderem beschleunigt und damit das System deaktiviert habe.
Die Jury am US-Bundesgericht für den südlichen Bezirk von Florida in Miami sprach den Hinterbliebenen und dem überlebenden Opfer insgesamt 129 Millionen US-Dollar Schadenersatz zu. Tesla soll davon ein Drittel übernehmen, obwohl die Geschworenen die Hauptverantwortung beim Fahrer sahen. Da dieser nicht Teil der Klage war, muss er keine Zahlung leisten. Zusätzlich verhängte die Jury einen Strafschadenersatz in Höhe von 200 Millionen US-Dollar gegen Tesla, den der Konzern allein tragen soll.
Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass Tesla ein Fahrzeug mit einem sicherheitsrelevanten Mangel verkauft habe, der zum Unfall beitrug. Kritisiert wurde unter anderem, dass der Autopilot zwar für autobahnähnliche Strecken konzipiert sei, aber auch auf Straßen eingesetzt werden könne, die höhere Aufmerksamkeit erfordern. Zudem verwiesen die Kläger auf öffentlichkeitswirksame Aussagen von Tesla-CEO Elon Musk, der den Autopilot als überlegen gegenüber menschlichen Fahrern dargestellt habe. In einem früheren Verfahren wurde bekannt, dass Musk selbst ein Werbevideo von 2016 beaufsichtigte, das die Fähigkeiten des Systems übertrieben darstellte.
Tesla kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da es im Verfahren Fehler und Unregelmäßigkeiten gegeben habe. Nach Darstellung des Unternehmens war der Autopilot nicht ursächlich für das Unglück – kein Fahrzeug hätte den Zusammenstoß verhindern können. Tesla warnte zudem davor, dass ein solches Urteil die Entwicklung innovativer Sicherheitsfunktionen behindern könnte. dpa/nd
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