»Gut gemeint, aber nicht gut gemacht«
Bundeskabinett verabschiedete neue Integrationskursverordnung
Neu sind verpflichtende Abschlusstests, die Kursdauer wird für bestimmte Gruppen – Analphabeten, Jugendliche, Frauen mit besonderem Förderbedarf – von 600 auf 900 Stunden ausgeweitet. Die Änderungen sind vor allem der Tatsache geschuldet, dass bisher weniger als die Hälfte aller teilnehmenden Migranten die Abschlussprüfung schafften.
Die seit Anfang 2005 stattfindenden Integrationskurse sollen Neueinwanderern, Spätaussiedlern und schon länger im Land lebenden Ausländern helfen, sich in Deutschland zurechtzufinden. In der Regel werden sie auch künftig wie bisher aus einem 600-stündigen Sprach- und einem jetzt 45-stündigen Orientierungskurs bestehen (bisher 30 Stunden), in dem Kenntnisse über die Geschichte, das politische System und die Kultur Deutschlands vermittelt werden. 2008 will die Bundesregierung 155 Millionen Euro dafür ausgeben.
Anfang des Jahres hatte das Beratungsunternehmen Ramboll Management der Bundesregierung bescheinigt, mit den Kursen »auf dem richtigen Weg« zu sein. Dann folgten auf 270 Seiten allerdings jede Menge Verbesserungsvorschläge. Die Volkshochschulen hatten schon im Mai 2005 die erste Liste mit Forderungen vorgelegt. Sie veranstalten bundesweit rund die Hälfte aller Kurse. Beate Blüggel vom Volkshochschul-Verband ist einerseits froh, dass »endlich etwas passiert ist«. Doch andererseits sei viel von dem, was an Neuem komme, »gut gemeint, aber nicht gut gemacht«. Die neue Verordnung, meint Blüggel, werde den Trägern kaum weniger Bürokratie bescheren, und auch das größte Problem bleibe bestehen: die Zusammensetzung der Kurse. Grundsätzlich sei es viel besser, die Teilnehmer nicht nach Alter und Geschlecht, sondern nach Deutschkenntnissen und Bildungsstand zu sortieren.
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