»Deportation class« ist zulässig

Netzwerk »Kein Mensch ist illegal« darf Lufthansa-Geschäft mit Abschiebungen weiter kritisieren

  • Thomas Klein, Frankfurt (Main)
  • Lesedauer: 2 Min.
Mit einem Erfolg für Abschiebungsgegner endete gestern ein ungewöhnliches Verfahren am Landgericht Frankfurt (Main), bei dem sich die Fluggesellschaft Lufthansa sowie ein Aktivist des Netzwerkes »Kein Mensch ist illegal« und eine Künstlerin gegenüber standen. Streitobjekt: Ein VW-Bus mit der Aufschrift »Lufttransa deportation class«. Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit, der seit drei Monaten auch auf juristischer Ebene ausgetragen wird. Nach Ansicht der Lufthansa beeinträchtigt der umstrittene Slogan das Image des Konzerns »in nicht hinzunehmender Weise«. Aus diesem Grund hatte das Unternehmen im November des vergangenen Jahres eine einstweilige Anordnung erwirkt, mit der unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 500000 Mark die Nutzung eines Kleinbusses untersagt wurde, der in Farbe und Aufmachung den Lufthansa-Fahrzeugen entspricht. Und den Hinweis auf die »Lufttransa Deportation Class« trägt - in bewusster Anlehnung an den Namen des Flugunternehmens und in kritischer Anspielung auf die Bereitstellung von Lufthansa-Flugzeugen für Abschiebungen. Für die Frankfurter Künstlerin Silke Wagner und den Hanauer Aktivisten des Netzwerkes »Kein Mensch ist illegal« Hagen Kopp war diese Verfügung nicht hinnehmbar. Vor dem Landgericht setzten sie sich deshalb für die Aufhebung der einstweiligen Verfügung ein. Und bekamen nun Recht. Den von der Lufthansa gestern vorgebrachten Einwand, der Begriff Deportation stelle einen Bezug zur NS-Zeit her und dürfe nicht in Zusammenhang mit der Abschiebung von Flüchtlingen gebracht werden, ließ das Gericht nicht gelten. Der Grund liegt auf der Hand: Die Fluggesellschaften - darauf wiesen die Abschiebungsgegner hin - benutzen bei Abschiebungen schließlich selbst den englischen Begriff deportee. Die Abschiebungsgegner planen nun mit dem Bus eine Städtetour, wie Hagen Kopp gegenüber ND sagte. »Schließlich dürfen wir nach diesem Urteil die von der Lufthansa beanstandete Losung ab sofort im öffentlichen Raum verwenden.« Und Silke Wagner ergänzt, das Unternehmen solle spüren, »dass sich unser Protest eher ausweitet, wenn man versucht, uns mit Verboten und Prozessen zu überziehen«. Selbst wenn die Fluggesellschaft Einspruch gegen die Entscheidung einlege, könne sie jetzt nicht verhindern, dass man in den nächsten Monaten wieder mit dem VW-Bus auf das Geschäft mit den Abschiebungen hinweise. Nur ein kleiner Teil der Restriktionen bleibt erhalten: Der VW-Bus darf nicht ohne Sondergenehmigung auf Lufthansa-Gelände fahren. Das allerdings ist sowieso nicht beabsichtigt. Stattdessen will man, so Hagen Kopp, die Lufthansa verstärkt vor ihren Toren und auf Veranstaltungen mit der Kritik konfrontieren.
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