Versandhandel bleibt Zankapfel

Gericht besteht auf weiteren Sicherheitsprüfungen bei DocMorris

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Versandapotheke DocMorris hat im Streit um den Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erzielt. Die Karlsruher Richter hoben ein Urteil des Kammergerichts Berlin auf, das den Arzneiversand aus den Niederlanden untersagt hatte.

Geklagt hatte der Berliner Verband Sozialer Wettbewerb. Er stellt in Abrede, dass ein Liste des Bundesgesundheitsministeriums gilt, auf der seit 2005 jene europäischen Länder stehen, deren Sicherheitsbestimmungen denen in Deutschland entsprechen. Auf der Liste stehen auch die Niederlande.

Das Berufungsgericht muss nun erneut prüfen, ob die Internetapotheke »DocMorris« Sicherheitsstandards beachtet, die dem deutschen Niveau entsprechen. Es komme bei diesem Vergleich nicht allein auf die jeweilige Gesetzeslage an, sondern auch auf die tatsächlichen Verhältnisse, urteilte der BGH am Donnerstag. DocMorris gehört mehrheitlich zum Stuttgarter Pharmahändler Celesio.

Der BGH-Wettbewerbssenat hatte bereits am 25. Oktober über die Klage gegen die niederländische Versandapotheke verhandelt. Dabei war besonders umstritten, ob nur rezeptfreie oder auch rezeptpflichtige Medikamente auf Bestellung verschickt werden dürfen. In der Vorinstanz hatte das Kammergericht Berlin DocMorris nur den Handel mit zugelassenen, aber rezeptfreien Arzneimitteln erlaubt. Dagegen argumentiert DocMorris, sowohl das europäische als auch das deutsche Recht erlaube den Versandhandel mit allen zugelassenen Arzneimitteln.

Die im Jahr 2000 gegründete Versandapotheke DocMorris erzielt inzwischen nach Celesio-Angaben mit den vor dem BGH umstrittenen verschreibungspflichtigen Medikamenten 90 Prozent seines Umsatzes (172 Millionen Euro in 2006). Zudem will das Unternehmen in den nächsten Jahren Partnerschaften mit rund 500 Apotheken aufbauen; derzeit sind es mehr als 100. Die Apotheke muss sich wegen ihres Sitzes im niederländischen Heerlen nicht an deutsche Preisbindungen halten.

»Die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat den illegalen Arzneimittelimporten Tor und Tür geöffnet«, sagte gestern Heinz-Günter Wolf, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), einer Organisation, die vehement gegen den Versandhandel mit Arzneimitteln streitet. Wolf bezieht sich auf das Bundeskriminalamt sowie auf die Weltgesundheitsorganisation. Es gehe nicht darum, die Apotheken zu schützen, sondern die Patienten, sagte er.

Es gibt rund 21 250 Apotheken in Deutschland, davon haben etwa 1250 eine Versandhandelserlaubnis. Während in den USA etwa 15 Prozent des Apothekenumsatzes auf den Versand entfallen, liegt der Anteil in Deutschland bei rund 1,5 Prozent.

I ZR 205/04

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