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Verpfuschte Dauerwelle - Schmerzensgeld für Körperverletzung
Schuldhaftes Versäumnis
Geklagt hatte eine junge Frau, die sich ihre taillenlangen Haare beim Friseur durch eine Dauerwelle verschönern lassen wollte. Statt mit glänzenden Locken verließ sie das Friseurgeschäft jedoch mit einem völlig verunstalteten Schopf.
Ein Teil ihrer Haare war abgebrochen. Die übrigen wiesen starke Strukturschäden auf, waren porös und hatten Bruchstellen. Die Kundin forderte von ihrer Friseurin die Zahlung von Schmerzensgeld für die misslungene Dauerwelle, und das Gericht gab ihr Recht (Urt. v. 8.8.2001; 141 C 5/01 ).
In einer Behandlung, durch die eine Fülle von Haaren abbreche oder ausfalle, sei eine Körperverletzung zu sehen, so der Richter. Diese habe die Friseurin ihrer Kundin schuldhaft zugefügt, weshalb sie dafür haften müsse.
Laut Sachverständigengutachten sei die Dauerwelle nicht fachgerecht gelegt worden. Die Friseurin habe es nicht nur versäumt, vor der Anwendung eine Haardiagnose zu stellen und eine ordnungsgemäße Vor- und Nachbehandlung vorzunehmen. Sie habe auch die Wickler falsch angebracht und eine viel zu aggressive Dauerwellen-Lösung verwendet.
Psychische Störungen
Durch diese unsachgemäße Behandlung sei die Schuppenschicht des Haars regelrecht abgeätzt und seine Faserschicht zerstört worden, was zum Abbrechen der Haare geführt habe.
Die Friseurin müsse der Kundin, die stark unter der Verunstaltung ihres äußeren Erscheinungsbildes gelitten habe, ein Schmerzensgeld in Höhe von 250 Euro zahlen.
Ähnlich urteilte auch das Oberlandesgericht Köln im Fall einer Frau, die nach einem Friseurbesuch mit einer Glatze nach Hause gehen musste. Sie hatte sich die Haare färben und anschließend eine Dauerwelle und eine Haarverlängerung machen lassen. Daraufhin brachen sämtliche Haare direkt an der Wurzel ab.
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 7.1.2000; Az 19 U 62/99) entschied, dass die von der Friseurin vorgenommene Behandlung nicht fachgerecht gewesen sei. Sie hätte keine Haarverlängerung durchführen dürfen, da die Haare der Kundin durch das Färben und die Dauerwelle vorgeschädigt gewesen seien, so die Richter.
Die Kundin, die über längere Zeit eine Perücke tragen musste und seelisch stark darunter litt, bekam ein Schmerzensgeld in Höhe von 1500 Euro zugesprochen.
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