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  • Thema: Mindestlöhne und Managergehälter

Sprengkraft des Einkommensgefälles

Offener Brief an Bundespräsident Horst Köhler

  • Lesedauer: 11 Min.
Der in Rüsselsheim lebende Ökonom Werner Müller bezieht in einem offenen Brief an den Bundespräsidenten Stellung zur Debatte über Mindestlöhne und Managergehälter. ND veröffentlicht den Brief in gekürzter Form.

Sehr geehrter Herr Dr. Köhler,

in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« vom 30.12.2007 kritisierten Sie die Forderung nach gesetzlichen Mindestlöhnen und warnten vor der drohenden Vernichtung von Arbeitsplätzen (»...ein Mindestlohn, der von den Arbeitgebern im Wettbewerb nicht gezahlt werden kann, vernichtet Arbeitsplätze«). Der Wirtschaftswissenschaftler muss Ihre These grundsätzlich bestätigen, auch wenn mir Ihre Begründung als Auszug aus einem ökonomischen Bilderbuch vorkommt.

Nach den Ende des 18. Jahrhunderts entdeckten ökonomischen Gesetzmäßigkeiten von Angebot und Nachfrage sinkt unter sonst gleichen Bedingungen die Nachfrage nach Arbeitskraft, wenn ihr Preis steigt. (...) Viele Ökonomen vergessen aber zu schnell, dass der Mechanismus von Angebot und Nachfrage vor dem Hintergrund sogenannter vollkommener Märkte definiert wurde. Aber der Arbeitsmarkt ist kein vollkommener Markt. (...) Dies liegt daran, dass die Arbeitskraft umgekehrt elastisch auf Preisänderungen reagiert. Sinkt der Gebrauchtwagenpreis, so werden weniger Fahrzeuge angeboten. Sinkt der Arbeitslohn, so wird auf dem Arbeitsmarkt mehr Arbeitskraft angeboten, denn Arbeitnehmer müssen dann Überstunden machen oder Nebentätigkeiten aufnehmen, um ihren Lebensstandard zu halten oder nur die Existenz zu sichern. Steigen die Löhne dagegen, so wirkt sich die Freizeitpräferenz aus. Man möchte dann sein hohes Einkommen auch genießen können. Die Bereitschaft zur Arbeitsleistung sinkt dann tendenziell.

Gleichgewichtspreis läge nahe Null

Bei einem bestehenden Überangebot von Arbeitskraft führt die umgekehrte Preiselastizität also zu einem Lohnsenkungswettlauf. Sinkende Löhne führen unstrittig zu neuen Angeboten im Niedriglohnbereich und damit zu zusätzlichen Arbeitsplätzen. Das dadurch ausgelöste zusätzliche Angebot an Arbeitskraft verhindert aber die Bildung eines Gleichgewichtspreises, der sich höchstens im Bereich nahe Null ergeben kann. Diesem Lohnsenkungswettlauf haben vor über 100 Jahren die Gewerkschaften Einhalt geboten, als sie Kartelle der Arbeitskraftanbieter organisierten und über Tarifverträge branchenbezogene und regionale Mindestlöhne schufen.

Diese Störung des Marktmechanismus hat im 20. Jahrhundert die wirtschaftliche Entwicklung Europas, Nordamerikas und Japans im Ergebnis mindestens nicht behindert. Sie hat aber unstrittig Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich vernichtet und zu einer stärkeren Automatisierung der Produktion geführt. Mit dieser durch die tariflichen Mindestlöhne erzwungene Weiterentwicklung der Technologie wurden die Wohlstandsverluste mindestens wieder ausgeglichen, die von den nicht mehr ausgeführten Arbeiten im Niedriglohnbereich verursacht wurden. Die Diskussion um gesetzliche Mindestlöhne findet nur deshalb statt, weil der Mechanismus tariflicher Mindestlöhne in einer globalisierten Wirtschaft durch gebietsfremde Anbieter von Arbeitskraft zunehmend unterlaufen wird, und dadurch zu zerbrechen droht. (...)

Sollte sich die Gesellschaft gegen Mindestlöhne und für einen Lohnsenkungswettbewerb entscheiden, so wäre es nur konsequent, auch eine andere Entscheidung des 19. Jahrhunderts zu überdenken, und zwar die Abschaffung der Sklaverei! (...) Diese hat die Arbeitsplätze der Sklaven vernichtet. Und es gäbe auch heute sicher noch viele Sklaverei-Arbeitsplätze, wenn man sie zulassen würde. (...) Die Entscheidung für die Abschaffung der Sklaverei war aber primär eine moralische und keine ökonomische Frage. (...)

Ebenso war der Kampf gegen Hungerlöhne für die Arbeiterbewegung eine moralische Frage. Die flächendeckende Einführung von Mindeststandards hat die wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen beherrschbar gemacht, weil sich kein Konkurrent den daraus folgenden höheren Kosten entziehen und daraus Wettbewerbsvorteile organisieren konnte. Es ist auch heute eine moralische Frage, ob auch in einer globalisierten Wirtschaft die Löhne aus einer Vollzeitbeschäftigung existenzsichernd sein müssen und ob deshalb die Vernichtung von Arbeitsplätzen im Niedriglohnbereich in Kauf genommen werden muss, wie die Gesellschaft auch die Vernichtung von Sklavenarbeitsplätzen im Null-Lohnbereich und sogar den Hungertod vieler potenzieller Sklaven in Kauf genommen hat. Nur mit gesetzlichen Mindestlöhnen kann diese moralische Entscheidung für existenzsichernde Löhne in der globalisierten Wirtschaft verteidigt werden. Wer sie ablehnt, müsste mit den gleichen Argumenten die Wiedereinführung der Sklaverei fordern, was aber niemand ernsthaft macht. (...)

Es ist also wegen der umgekehrten Preiselastizität des Angebots aussichtslos, über Preis- und Mengenanpassungen auf dem Arbeitsmarkt die Arbeitslosigkeit beseitigen zu wollen. Eine nur kosmetische Verbesserung der Arbeitslosenstatistik wäre mit Einkommenseinbußen breiter Schichten der Bevölkerung, die durch einen Verdrängungswettbewerb von Normal- durch Billiglöhnen verursacht würde, zu teuer erkauft. Beschäftigungsangebote für geringqualifizierte oder leistungsgeminderte Arbeitnehmer muss es geben, sie müssen aber anders als über den Marktmechanismus organisiert werden.

Interessant an der Diskussion über Mindestlöhne ist auch, dass die Frage der Marktmechanismen nicht auf die Diskussion zu Managergehältern übertragen wird, obwohl hier eine Mengenanpassung durchaus funktionieren kann. Es verwundert auch, dass dieses Thema von den Wirtschaftsforschungsinstituten nicht aufgegriffen wird. Einkommensunterschiede haben durchaus ihren Sinn. So hat ein Akademiker gegenüber einem Facharbeiter eine deutlich längere Ausbildung und damit eine kürzere verbleibende Lebensarbeitszeit. Während der Ausbildung investiert er unbezahlte Arbeit in seine Zukunft. Diese Investition macht nur dann einen Sinn, wenn der Einsatz mit einem höheren Einkommen in der Zukunft vergütet wird. (...)

Wenn ein qualifizierter Facharbeiter mit Berufserfahrung und gut bezahlter Stelle ca. 50 000 Euro jährlich verdient und das Fünffache dieses Betrages mit einer besseren Ausbildung und auch mit Fachkräftemangel erklärt werden kann, dann sind jährliche Bezüge im Millionenbereich, also ab dem Vierfachen eines nachvollziehbaren Einkommens auf keinen Fall mehr durch Marktmechanismen zu erklären. Sicher würde ein Unternehmen einem Geschäftsführer auch 5 Millionen Euro jährlich zahlen, wenn dieser Einsparungen von 6 Millionen Euro jährlich durchsetzen würde; vorteilhafter wäre es aber, wenn ein mit 500 000 Euro bezahlter Geschäftsführer 2 Millionen Euro einsparen würde, zumal einige fantasielose Sparprogramme auch sehr kurzfristig angelegt sind und zudem Potenziale vernichten. Bei den aktuellen Niveaus der Vorstandsgehältern hätte auf funktionierenden Märkten längst ein Ausweichmechanismus eingesetzt, bei dem vermehrt billigerer Führungsnachwuchs aus der zweiten Reihe in die Vorstandsetagen eingezogen wäre. Es muss also auch hier ein gestörter Arbeitsmarkt vorliegen.

Geschlossene und elitäre Gesellschaft

Es fällt zunächst auf, dass die Vorstandsposten großer Aktiengesellschaften nicht öffentlich per Stellenanzeige ausgeschrieben werden. Lediglich besondere Personalberater, sog. Headhunter, werden evtl. bei der Suche nach Vorstandsmitgliedern tätig. Auch sie verfügen häufig über persönliche Beziehungen zu Entscheidungsträgern. Weiter ist von Interesse, dass viele AG-Vorstände gleichzeitig Aufsichtsräte in anderen Gesellschaften sind, auch wenn eine Überkreuz-Beziehung aktienrechtlich verboten ist – allerdings ist eine Dreiecks-Beziehung zulässig. Durch diese Gemengelage entsteht ein Zusammengehörigkeitsgefühl unter den Vorständen und Aufsichtsräten großer Aktiengesellschaften, die sich als geschlossene und elitäre Gesellschaft fühlen dürften. Aufsichtsräte, die sich als Vertreter der Aktionäre verstehen, ihre Aufgabe ernst nehmen und die Vorstände wirklich kontrollieren wollen, haben wegen der mangelnden Unterstützung von Großaktionären mit direktem Draht zum Vorstand praktisch keine Chance, von der nächsten Hauptversammlung wiedergewählt zu werden. Dieses Klima verhindert nicht nur eine wirksame Kontrolle, es fördert eine Cliquenwirtschaft bei der Besetzung und Bezahlung der Vorstände. (...) Der Arbeitsmarkt für Vorstände großer AGs kann deshalb eher als korruptionsähnlicher Sumpf denn als funktionierender Markt bezeichnet werden.

Wie in der Politik, in der Ämter und Mandate nicht nach eingehenden Bewerbungen und nach Qualifikation, sondern nach Mehrheitsverhältnissen besetzt werden, so werden vermutlich auch Machtpositionen in großen Unternehmen nicht an den qualifiziertesten Bewerber, sondern an zuverlässige Mitglieder von undurchsichtigen Seilschaften vergeben. Diese sind allerdings nicht aus demokratischen Wahlen hervorgegangen, sondern ihre Mechanismen bleiben im Dunkeln. (...) Im Unterschied zur Politik führt die fehlende öffentliche Kontrolle dieser Seilschaften dazu, dass niemand die mehr oder minder selbst gewährten Vergütungen effektiv kontrolliert und nur deshalb die Managergehälter die derzeitigen Größenordnungen erreichen konnten.

Die PISA-Studie der OECD hat der BRD wiederholt bescheinigt, dass Bildungs- und damit Zukunftschancen zu stark von der sozialen Herkunft abhängig sind, und damit die Potenziale an Fachkräften, die auch in unteren Bevölkerungsschichten stecken, vergeudet werden. Ebenso stecken mit Sicherheit auch in Fach- und Führungskräften, die nicht aus bestimmten Familien stammen, die nicht in Studentenverbindungen die »richtigen« Kontakte geknüpft haben, die deshalb nicht bei den »richtigen« Professoren promoviert haben und dann den Berufseinstieg nicht als Schützling des »richtigen« alten Herren gemacht haben, das Potenzial, große Unternehmen erfolgreich zu leiten. Sie selbst haben in Ihrem Interview betont: »Wir brauchen Eliten. Aber sie dürfen sich nicht nur aus sich selber rekrutieren.« Würden die bestehenden Kartelle aufgebrochen und diesem Potenzial der Zugang zu den Spitzenpositionen geöffnet, würden sich die Gehälter wegen des größeren Angebots bald wieder auf ein normales Niveau einpendeln.

Nach den Maßstäben, die nicht zuletzt das Landgericht Braunschweig im Zusammenhang mit dem Komplex »Hartz sex« (in Anlehnung an Hartz vier formuliert) angewandt hat, müsste gegen AG-Vorstände mit Jahresbezügen in Millionenhöhe wegen Untreue ermittelt werden. Peter Hartz hat insbesondere mit seiner »Frauenpolitik eigener Art« sicher unmoralisch gehandelt, aber er hat mit der systematischen Bestechung der Betriebsratsspitze dem Volkswagen-Konzern wohl mehr genützt als geschadet. (...) Sein Geständnis und seine Verurteilung waren im Ergebnis ein Bauernopfer, mit dem eine Analyse der Selbstbedienungsmentalität in diesen Kreisen vermieden werden sollte.

Wenn aber unangemessen hohe Zuwendungen an Betriebsräte, über die formal gesehen ein Personalvorstand eigenverantwortlich entscheiden darf, strafbare Untreue sein sollen, was ist dann der Unterschied zu Millionenzuwendungen an Vorstandsmitglieder, über die formal der Aufsichtsrat zu entscheiden hat? (...)

Die Diskussion um Managergehälter ist also keine Neiddebatte! Wenn man den so erfolgreichen Managern ihre Millionenbezüge gönnen soll, dann muss man auch den VW-Betriebsräten ihren Spaß und vereinzelten korrupten Beamten ihre sauer verdienten Bestechungsgelder gönnen. Die Gesellschaft gönnt ihnen das mehrheitlich aber nicht, denn Korruption und Vetternwirtschaft werden gesellschaftlich missbilligt, weil sie die Allgemeinheit schädigen. Weil überhöhte Managergehälter mehr Elemente von Veruntreuung als von leistungsgerechter Bezahlung haben, werden auch sie von der Gesellschaft mehrheitlich missbilligt. (...)

Die Diskussion um Mindestlöhne und Managergehälter gehört also zusammen. Es ist eine moralische Debatte, bei der es nicht um mehr oder weniger Arbeitsplätze, sondern um mehr oder weniger Gerechtigkeit geht. Bezüge von mehr als dem Zwanzigfachen eines Facharbeiters können im Normalfall nicht mehr als leistungsgerecht erklärt werden. Wer als Argument gegen Mindestlöhne auf Marktmechanismen verweist, aber bei den eigenen hochbezahlten Stellen Marktzutrittsschranken errichtet und sie nur im Rahmen einer Cliquenwirtschaft statt in einem transparenten Verfahren besetzt, der argumentiert nicht gerade glaubwürdig. Diesen Zusammenhang gilt es zu entlarven. Dies könnte im Rahmen einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erfolgen, nach der börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet würden, Vorstandsposten öffentlich auszuschreiben und nach einer Bewertung der eingehenden Bewerbungen in Bezug auf die dort genannten Anforderungen in einem transparenten Verfahren zu besetzen, über das in den Geschäftsberichten zu informieren wäre. (...)

Ein zusätzlicher Ansatzpunkt könnte eine Ergänzung des Strafgesetzbuches sein, wonach als zusätzlicher Untreuetatbestand die Gewährung oder Annahme überhöhter Bezüge als Geschäftsführer oder Vorstand von Kapitalgesellschaften eingeführt wird. Dabei sollte eine Unwesentlichkeitsgrenze eingezogen werden. Es sollte unabhängig von einer Einzelfallprüfung als nicht überhöht gelten, wenn die Gesamtvergütung pro Jahr das Zehnfache des durchschnittlichen Jahresgehalts eines Facharbeiters (...) dieses Unternehmens mit mindestens zehn Jahren Berufserfahrung nicht übersteigt. Der Beweis einer Überhöhung kann dann mit Fremdvergleichen per Unternehmenskennzahlen geführt werden. Übersteigen die Bezüge das Zwanzigfache dieser Marke, also das Vierfache einer angemessenen Vergütung, so könnte eine Beweislastumkehr eingeführt werden. (...)

Sicher ließe sich mit dieser Konstruktion das Problem nicht sofort und vollständig lösen. So würden die großen AGs vermutlich Holding-Gesellschaften im Ausland bilden, die dann die Spitzengehälter zahlen müssten. Die Geschäftsführung müsste dann aber zur Vermeidung der Verwirklichung der Tat im Inland auch ihren tatsächlichen Sitz im Ausland haben, wovor einige Unternehmen wohl zurückschrecken würden. Das wichtigste Ergebnis eines Untreuestraftatbestandes wäre aber, dass die im Inland strafbaren überzogenen Gehälter steuerlich nicht mehr abgesetzt werden können, und dass nach § 1 AStG solche Kosten auch nicht als steuerlich anerkannte Geschäftsführungsvergütungen an eine ausländische Holdung gezahlt werden könnten. (...) Wenn dann der Zwang zu einer transparenten Besetzung der Vorstandsposten noch dazu führt, dass wirklich die fähigsten Köpfe und nicht die mit den besten Beziehungen gefunden werden, dann wäre das eine weitere Stärkung des Unternehmensstandortes Deutschland.

Aufstieg von Unterprivilegierten

Bitte erlauben Sie mir zum Schluss noch ein paar persönliche Worte. Mit Ihrem Lebenslauf haben Sie bewiesen, dass Sie sich als Flüchtlingskind und damit als Angehöriger einer damals unterprivilegierten Familie für herausragende Führungsaufgaben qualifizieren konnten. Ich komme aus einer Arbeiterfamilie, habe nach der Schule und ohne Lehrstelle zunächst auf dem Bau gearbeitet und erst später über den zweiten Bildungsweg meinen sozialen Aufstieg organisieren können. Wir beide sind aber sicher nicht der Regelfall, und hätten Grund, unsere Herkunft nicht zu vergessen. Wäre mein Lebensweg nur etwas anders verlaufen, so würde ich heute vielleicht nach über 30 Jahren auf dem Bau gesundheitlich angegriffen von Hartz IV leben müssen. Ich muss davon ausgehen, dass der Lebensweg bei einigen Menschen anders verlaufen ist, die an ihrem nicht geglückten sozialen Aufstieg nicht schuld sein müssen.

Ich bitte deshalb auch Sie, sich an Ihre Herkunft zu erinnern und die soziale Sprengkraft des Einkommensgefälles in Deutschland nicht zu unterschätzen. Ich respektiere Ihre distanzierte Haltung zu Mindestlöhnen, ohne diese zu teilen. Als Bundespräsident dürfen Sie dann aber zu der moralischen Dimension des Einkommensgefälles nicht schweigen. (...)

Mit freundlichen Grüßen,

Werner Müller

Prof. Dr. Werner Müller lehrt seit 1997 am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Fachhochschule Mainz und war vor seiner Berufung Financial Manager in der deutschen Gruppe eines dänischen Konzerns, sowie von 2002 bis 2006 Aufsichtsratsvorsitzender einer Unternehmensberatungs-AG. Er ist nicht mit dem gleichnamigen ehemaligen Bundeswirtschaftsminister identisch.

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