Betteln für Kommunal-Kombi

Beschäftigungsprojekt für Langzeitarbeitslose läuft nur schleppend

  • Dieter Janke
  • Lesedauer: 3 Min.
Seit Jahresbeginn ist das Bundesprogramm für den »Kommunal-Kombi« in Kraft. Mit diesem Projekt sollen 100 000 Langzeitarbeitslose bis 2009 für drei Jahre in Beschäftigung gebracht werden. Trotz der mit dem Vorhaben verbundenen Hoffnung kommt die Umsetzung des Projektes nur schleppend in Gang.

Mit »Kommunal-Kombi« wollen wir Langzeitarbeitslosen in 71 strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland und in sechs westdeutschen Regionen wieder Perspektiven für eine erfüllte Arbeit und zugleich neue Chancen für eine Rückkehr ins Berufsleben geben, pries der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland, Wolfgang Tiefensee, Ende vergangenen Jahres die durch ihn und den damaligen Arbeitsminister Müntefering (beide SPD) auf den Weg gebrachte neue Beschäftigungsinitiative. Ins Auge gefasst waren dabei Kreise und kreisfreie Städte mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von mindestens 15 Prozent. Der Bund will für das Projekt rund 1,7 Mrd. Euro zur Verfügung stellen.

Wie eine Anfrage der kommunalpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, Katrin Kunert, ergab, läuft die Umsetzung indes nur äußerst zögerlich an. Mit Datum vom 18. April 2008 sind aus 56 Förderregionen 768 Anträge mit 1404 Stellen bei dem mit der Bearbeitung beauftragten Bundesverwaltungsamt eingegangen. Ganze 190 für 435 Stellen wurden bislang positiv beschieden. Ursache dafür sind Probleme der Kommunen und Kreise, die benötigten Eigenmittel aufzubringen. Das ist eigentlich ein Anachronismus, weil das Programm für den Bund selbst nach eigenem Bekunden aufgrund der Einsparungen von Passivleistungen und der Mehreinnahmen bei der Rentenversicherung kostenneutral bleibt. Die Fördergebiete leiden indes neben der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit unter erheblichen finanziellen Problemen. Vor allem ostdeutsche Landkreise und Städte haben sich deshalb um die Unterstützung ihrer Landsregierungen bemüht. Während in Berlin und Sachsen-Anhalt noch über entsprechende Konditionen verhandelt wird, hat sich Mecklenburg-Vorpommern entschlossen, 2000 Arbeitsplätze mit 150 Euro pro Monat zu fördern. Sachsen will ab Mai dieses Jahres 6300 Beschäftigungsverhältnisse mit 220 Euro je Monat bezuschussen. Die Arbeitnehmer können mit einem Bruttoverdienst von 1000 Euro rechnen. Der Freistaat bleibt damit deutlich unter den vom Bund geschaffenen Möglichkeiten. Es werden lediglich ein Drittel der 18 000 möglichen Stellen geschaffen.

Um die Städte und Kreise unter Druck zu setzen, hat die sächsische Staatsregierung zudem die Mittel bis zum 30. September befristet. Bis dahin nicht gebundenr Finanzen will sie neu verteilen. Je konkreter die Planungen allerdings werden, um so mehr sehen sich die Kommunen neben den finanziellen Problemen verstärkt Widrigkeiten ausgesetzt, die die Väter des »Kommunal-Kombi« nicht bedacht haben. So sieht sich die Stadt Leipzig offenbar nicht in der Lage, die ihr mit dem Programm zugeteilten 1300 Stellen selbst einzurichten. Die Hälfte soll deshalb mit freien Trägern realisiert werden. Da trotz der Förderung ein Lohnkostenfehlbetrag von rund 200 Euro offen bleibt und durch den Bund eine Förderung der für Anleitung und Betreuung erforderlichen Sachkosten ausdrücklich ausgeschlossen wird, ist in Leipzig derzeit völlig unklar, wie sich vor allem kleinere Vereine am Programm beteiligen können. Nach Ansicht des sozialpolitischen Sprechers der sächsischen Linksfraktion, Dietmar Pellmann, steht die Einrichtung jener Stellen »völlig in den Sternen«. Für alle Maßnahmeträger gleichermaßen birgt zudem die tarifliche Bindung der geförderten Stellen Probleme, da die Bruttoentgelte gedeckelt sind. Unklar ist daher der Umgang mit festgeschriebenen Einmalzahlungen oder auch die Berücksichtigung des Alters der Arbeitnehmer, wenn die Bezahlung z. B. an den Tarif des öffentlichen Dienstes gebunden ist. Und selbst die Effekte bei der Gegenfinanzierung in den Kommunen durch die Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft hält Pellmann zum großen Teil für Luftbuchungen. Macht man davon die Einstellungspolitik abhängig, fallen Bewerber aus größeren Bedarfsgemeinschaften, d. h. also Familien mit Kindern, beim »Kommunal-Kombi« durch den Rost.

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