Emissionshandel mit Soli-Zuschlag?

EU streitet über zukünftige Regeln beim CO2-Handel

  • Susanne Götze
  • Lesedauer: 2 Min.
Wie weiter nach 2012? Bei der Debatte um ein neues Emissionshandelssystem in Europa geht es um Alles oder Nichts. Denn von seiner Ausgestaltung hängt es ab, ob die EU ihr Reduktionsziel bis 2020 auch wirklich schafft. Derzeit wird noch um Details gestritten, doch schon Ende des Jahres soll die neue Richtlinie stehen.

Die EU-Kommission ist nicht unbedingt für grüne Ideen bekannt. Doch im Klimaschutz vertritt sie eine harte Linie und erschreckt mit ihren Forderungen zuweilen sogar die Bundesregierung. Auf einer Veranstaltung über die Zukunft des Emissionshandels nach 2012 in Berlin verdeutlichte der EU-Kommissionsvertreter Johannes Enzmann letzten Donnerstag, dass die CO2-Einsparziele bis 2020 lediglich ein kleiner Zwischenschritt seien, um die globale Erwärmung über zwei Grad zu verhindern. Ohne wirksamen Emissionshandel, der Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen fördert, sei die angestrebte Reduktion des CO2-Ausstoßes bis 2050 um 50 Prozent nicht zu erreichen. Wie dieses Instrument zukünftig aussehen soll, hat die Kommission in einem Richtlinienentwurf festgehalten. Bis zum Jahresende soll die Richtlinie in Parlament und EU-Rat verabschiedet werden.

Zentrale Punkte sind aber noch heftig umstritten. Insbesondere die Wirtschaft wehrt sich mit Händen und Füßen gegen die geplante Versteigerung der CO2-Rechte. Geplant ist, ab 2013 die Emissionsrechte für den Energiebereich zu hundert Prozent und für die restlichen Bereiche schrittweise in die Versteigerung einzubinden. EU-Kommission, Parlament und Bundesregierung, die die Auktionierung begrüßen, liegen sich aber noch bei der Frage in den Haaren, wie und wofür die Gewinne eingesetzt werden könnten. Die Bundesregierung lehnt eine Abführung von zehn Prozent der Einnahmen an die EU ab, erklärte Dirk Weinreich vom Umweltministerium. Mit diesem »Solidarzuschlag« will die EU weniger entwickelten Ländern bei Investitionen in Klimaschutz unter die Arme greifen. Deutschland wehrt sich außerdem gegen eine Zweckbindung der Gewinne.

Strittig ist auch noch der Umgang mit den Gutschriften, die durch Projekte im Ausland angerechnet werden. Die Bundesregierung hat sich für eine Ausweitung so genannter Joint Implemantation (JI) und Clean Developement Mechanism (CDM) ausgesprochen. Sie will den anrechenbaren Anteil dieser Projektgutschriften auf das CO2-Einsparziel des jeweiligen Unternehmens auf 50 Prozent erhöhen. Kommissionsvertreter Enzmann schimpft, dass eine derartige Ausweitung der – meist kostengünstigeren – Auslandsprojekte dazu führe, dass dringend nötige Investitionssignale in der EU ausblieben. Mittlerweile würde schon ein Drittel der benötigten Emissionsrechte in Europa mit JI und CDM gedeckt. EU-Parlamentsvertreterin Kavita Ahluwalia meint dagegen, dass mehr JI- und CDM-Zertifikate in die nächste Handelsperiode übertragbar sein müssten.

Die Verabschiedung des Kommissionsentwurfs mit den derzeit 38 Änderungsanträgen im nächsten halben Jahr ist angesichts der Dispute ambitioniert.

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