Verluste

BGH

  • Lesedauer: 1 Min.

Wer eine Immobilie an andere vermietet, sei es zur geschäftlichen oder privaten Nutzung, der kann in der Regel etwaige Verluste aus dieser Tätigkeit steuerlich geltend machen. Der Fiskus wacht allerdings mit Argusaugen darüber, was genau der Steuerpflichtige unter dieser Rubrik alles angibt.

Verrechnet er zum Beispiel seine Mieteinnahmen mit Optionsgeschäften und verliert dabei Geld, dann darf er laut Auskunft der LBS nicht auf einen positiven Bescheid des Finanzamtes hoffen.

(Bundesfinanzhof, Az. IX R 42/05)

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