Unerklärlich hoher Wasserverbrauch

Betriebskosten

  • Lesedauer: 2 Min.

Bei der Betriebskostenabrechnung bemerkten wir, dass unser Wasserverbrauch überdurchschnittlich hoch sein soll, obwohl wir unser Verbrauchsverhalten nicht geändert haben. Wir weigerten uns, die uns unerklärlich hoch erscheinenden Nachzahlungskosten anzuerkennen. Wie ist die Rechtslage?
Hilde H., Berlin

In einem ähnlichen Fall verweigerten die Mieter ebenfalls die Nachzahlung. Darauf klagte der Vermieter auf Zahlung der vollen Abrechnungssumme. Jetzt beauftragte das Gericht einen Sachverständigen, der dem unerklärlich hohen Wasserverbrauch auf die Spur kommen sollte. Aber auch er fand keine Erklärung. Die Überprüfung des Wasserzählers ergab auch keine Fehler. Dennoch gab das Amtsgericht den Mietern Recht, die Klage des Vermieters wurde abgewiesen, weil er keine substanziierten Gründe für den unerklärlich hohen Verbrauch anführen konnte.

Der Vermieter legte Berufung gegen das Urteil ein und beauftragte einen eigenen Sachverständigen mit einer erneuten Überprüfung der Wasseranlage. Dabei stellte sich heraus, dass die Wasserrohre vor dem Zähler starke Kalkablagerungen hatten. Durch die Verengung des Rohrquerschnitts erhöht sich die Durchflussgeschwindigkeit, ähnlich wie bei einem Wasserschlauch, den man beim Wässern des Gartens vorne etwas zudrückt, um die Reichweite des Wasserstrahls durch höheren Druck zu vergrößern. Diese Erscheinung führt dazu, dass durch den höheren Druck, beim Aufdrehen des Wasserhahns, in gleicher Zeit mehr Wasser als bisher fließt. Weil der Vermieter nun einsah, dass dies ein Mangel an der Mietsache ist, den er zu beseitigen hat, nahm er die Berufung zurück. Die BerlinerMieterGemeinschaft, in deren Zeitschrift Nr. 313 das Urteil veröffentlicht wurde, rät Mietern die trotz ordnungsgemäß anzeigenden Wasserzählern ebenfalls Zweifel an der Richtigkeit des hohen Verbrauchs haben, ihren Vermieter auf diese mögliche Ursache hinzuweisen.

Urteil des Amtsgerichts Hohenschönhausen vom 23. Januar 2001, Az. 5 C 486/98

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