Bis zum Jahr 2013: Betreuung für jedes dritte Kleinkind

Kinderförderungsgesetz

  • Lesedauer: 3 Min.

Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Kinderförderungsgesetz regelt den rechtlichen Rahmen für den Ausbau der Kinderbetreuung. Bund, Länder und Gemeinden hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, bis zum Jahr 2013 für jedes dritte Kind im Alter unter drei Jahren einen Platz in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter zu schaffen. Derzeit wird nur rund jedes zehnte Kleinkind in Westdeutschland betreut. Neben einer höheren Betreuungsquote soll das Kinderförderungsgesetz – kurz KiFöG – aber auch gewährleisten, dass alle Träger von Betreuungseinrichtungen bestimmte Qualitätsstandards einhalten.

AUSBAUPHASE: In der Ausbauphase bis 2013 sollen nicht nur berufstätige Eltern durch einen Betreuungsplatz unterstützt werden, sondern auch jene, die noch Arbeit suchen. Das soll vor allem Alleinerziehende entlasten. Auch sollen Kinder einen Krippenplatz bekommen, die in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gestärkt werden müssen.

RECHTSANSPRUCH: Vom 1. August 2013 an sieht das Gesetz einen Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für alle Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr vor. Zwar wird bis dahin nur für jedes dritte Kleinkind ein Platz geschaffen – dies entspricht jedoch dem erwarteten Bedarf und soll somit den Rechtsanspruch sichern.

TAGESMÜTTER: 30 Prozent der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege entstehen. Das Gesetz verlangt eine leistungsgerechte Vergütung der Tagesmütter. Diese gelten bei einer Betreuung von maximal fünf Kindern als »nebenberuflich Selbstständige«, was ihnen je nach Verdienst entweder eine kostenfreie Familienmitversicherung oder niedrige Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sichern soll. Zu zahlende Beiträge werden zudem zur Hälfte vom Jugendamt erstattet. Zwecks Qualitätssicherung in der Tagespflege muss bei einer Betreuung von mehr als fünf Kindern mindestens eine pädagogisch ausgebildete Kraft dabei sein.

PRIVATE ANBIETER: Anders als im ursprünglichen Entwurf sieht das Gesetz bei öffentlichen Zuschüssen nun keine grundsätzliche Gleichstellung privater Anbieter mit gemeinnützigen Trägern vor. Mit einer bundesweiten Regelung hätten laut Bundesfamilienministerium etwa Unternehmen stärker motiviert werden sollen, Betriebskindergärten einzurichten. Dies bleibt nun im Ermessen der Länder – von denen zwölf bereits jetzt Zuschüsse auch für private Träger vorsehen. In Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt etwa müssen die Behörden dafür allerdings örtlich einen Bedarf an Betreuungsplätzen feststellen. Das Saarland plant ebenfalls Zuschüsse auch für private Kitas. Dagegen fördern Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ausschließlich gemeinnützige Träger.

BETREUUNGSGELD: Eltern, die ihre Kleinkinder nicht in Tageseinrichtungen betreuen lassen wollen oder können, sollen von 2013 an eine monatliche Zahlung erhalten, etwa in Form des auch in der Koalition umstrittenen Betreuungsgelds.

FINANZIERUNG: Kommunen, Länder und Bund zahlen jeweils ein Drittel der Kosten in Höhe von insgesamt zwölf Milliarden Euro. Die Bundesbeteiligung an den nötigen Investitionen stellt ein Sondervermögen von 2,15 Milliarden Euro sicher.

Zu den Betriebsausgaben trägt der Bund bis 2013 rund 1,85 Milliarden Euro aus der Umsatzsteuer bei und beteiligt sich dann mit jährlich 770 Millionen Euro daran.

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