Klage gegen Atomkraftwerk

Französische Behörden lehnen Dialog ab

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Basel/Straßburg (AFP). Nach dem Scheitern einer Verwaltungsbeschwerde gegen den Weiterbetrieb des Atomkraftwerks Fessenheim in Frankreich ziehen Atomkraftgegner aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz nun vor Gericht. Wie der trinationale Atomschutzverband (TRAS) am Mittwoch mitteilte, hat er Anfang der Woche Klage beim Straßburger Verwaltungsgericht eingereicht.

Die französischen Behörden lehnten jeden Dialog ab und gingen auf Argumente für das Abschalten des AKW Fessenheim nicht ein, sagte TRAS-Präsident Jürg Stöcklin. Daher bleibe dem Verband nur der Rechtsweg. Der Verband, dem 62 Gemeinden sowie mehrere Organisationen aus Deutschland, Frankreich und der Schweiz angehören, begründet seine Forderung unter anderem mit Erdbebenrisiken im Oberrheingraben und zahlreichen Pannen im ältesten französischen Hochdruckreaktor.

Das Pariser Wirtschaftsministerium wies die Forderung zurück. Das französische Gesetz sehe die endgültige Stilllegung von Atomkraftwerken nur als »allerletzte Maßnahme« vor, ließ die Behörde den Verband im Oktober wissen.

Offiziell soll erst nach einer im kommenden Jahr geplanten Zehnjahresinspektion über eine Verlängerung der Laufzeit des AKW entschieden werden. Der Direktor der französischen Behörde für Atomaufsicht, André-Claude Lacoste, bezeichnete eine baldige Stilllegung des 1977 in Betrieb genommenen AKW Fessenheim kürzlich aber als unwahrscheinlich.

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