Bankgeheimnis geknackt

Schweizer UBS muss Kundendaten preisgeben

  • Heinz-Peter Dietrich, Genf
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Großbank UBS weicht das Bankgeheimnis der Schweiz auf und will vertrauliche Daten von potenziellen Steuerhinterziehern an die US-Regierung weitergeben.

Das Schweizer Bankgeheimnis ist geknackt. Erstmals gibt eine eidgenössische Bank Kundendaten an eine ausländische Regierung weiter, ohne dass die Betroffenen sich rechtlich dagegen wehren können. Die USA haben die größte Bank der Schweiz, die UBS, aber auch die Finanzmarktaufsicht sowie die Regierung des Landes in die Knie gezwungen. Nun wird der Druck auf die Eidgenossen wachsen, international viel besser zu kooperieren, sind sich Kommentatoren in der Schweiz sicher.

Die UBS, in Europa mit am stärksten von der Finanzkrise betroffen, hat die Schweiz an den Rand des Abgrunds gebracht. So müssen es Regierung und Finanzmarktaufsicht gesehen haben, denn nur so können sie ihren Schritt rechtfertigen. Hätte die UBS nicht zugestimmt, eine hohe Strafe zu zahlen und die Kundennamen preiszugeben, hätte ihr ein imageschädigender und womöglich teurerer Prozess gedroht. Dies hätte die Bank bis in die Pleite treiben können, und der Staat, der sich verpflichtet hat, sie aufzufangen, wäre mitgerissen worden.

Die Schweiz unterscheidet seit den 30er Jahren zwischen Steuerbetrug und -hinterziehung. Wer gefälschte Daten vorlegt, betrügt. Wer »vergisst«, fällige Steuern zu zahlen, hinterzieht. Bei Betrug, wenn er nachgewiesen wird, gibt es wie bei Geldwäsche Amtshilfe. Bei Hinterziehung in der Regel nicht. Dagegen laufen die EU aber auch die USA seit Jahren Sturm. Begründet wird die Unterscheidung immer mit der Freiheit der Bürger. Dass das Bankgeheimnis eingeführt wurde, um jüdische Vermögen vor den Nationalsozialisten zu schützen, wird heute von Historikern als Mythos bezeichnet.

»Die USA haben den Dienstweg nicht eingehalten«, meinte am Donnerstag der Präsident der Schweizer Bankiervereinigung, Pierre Mirabaud: Washington habe ein seit Juni laufendes Amtshilfeverfahren nicht abgewartet, sondern den Vergleich mit der UBS erzwungen. Danach zahlt die Bank 780 Millionen Dollar an Strafe und Wiedergutmachung und gibt Kundennamen preis – von bis zu 300 von insgesamt 20 000 ist die Rede.

Und die UBS wiederum gibt zu, was ihr die US-Behörden vorwerfen: Einige Mitarbeiter hätten US-Bürgern geholfen, Bankkonten vor dem Fiskus zu verstecken.

Das Bankgeheimnis ist ein Berufsgeheimnis, das bei kriminellen Verstößen aufgehoben werden kann, erklären Fachleute. Somit müsse die Schweiz nun ihr Bankgeheimnis neu definieren. dpa

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