Trauriger Rekord

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Seit Einführung der Hartz-Gesetze ist die Zahl der Klagen gegen Hartz IV-Regelungen Jahr für Jahr sprunghaft gestiegen.

Jedes Jahr vermeldet das Bundessozialgericht (BSG) neue Rekordzahlen von Klagen zum Sozialgesetzbuch II (SGB II) – also zu Hartz IV. Im Januar dieses Jahres schlugen die obersten Sozialrichter jetzt endgültig Alarm: Fast 175 000 neue Klagen in erster Instanz im Jahr 2008.

»Reformen bringen immer Klärungsbedarf mit sich, aber das hat alle überrascht«, fasste BSG-Präsident Peter Masuch die Erfahrungen der Richter mit den Hartz-Gesetzen zusammen. Masuch richtete erstmals ungewöhnlich deutliche Worte an die Politik. Es müsse überlegt werden, »ob der Gesetzgeber durch Neuregelungen nicht mehr Klarheit schaffen kann«, sagte Masuch. Soll heißen: Die Kasseler Richter halten eine »Reform der Reform« für notwendig.

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