Knall ging ins Ohr

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Nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall stellte ein Mann fest, dass er Gesprächen in lauter Umgebung schlechter folgen konnte als vorher. Auch litt er zeitweise unter Ohrgeräuschen (Tinnitus). Er führte die Beschwerden darauf zurück, dass bei dem Unfall ein Airbag geplatzt war, und verlangte vom Schuldigen und seiner Haftpflichtversicherung für den Hörschaden Schmerzensgeld. Das »Knalltrauma« war Gegenstand eines Rechtsstreits beim Oberlandesgericht Hamm (Az. 13 U 76/00). Ein HNO-Sachverständiger bestätigte, dass der Hörschaden durch das Platzen des Airbags bei dem Zusammenstoß ausgelöst wurde. Auf dem linken Ohr hörte der Mann um 20 Prozent, auf dem rechten Ohr um 10 Prozent schlechter als vor dem Unfall. Diese Minderung des Gehörs belastete ihn mehr als die Ohrgeräusche. Die Richter hielten ein Schmerzensgeld von 7000 Mark für angemessen.

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