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Der neue Berliner Mietspiegel 2009

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung von Berlin hat am 3. Juni 2009 den neuen Berliner Mietspiegel 2009 vorgestellt, der nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für zwei Jahre gültig ist. Zur Zeit gibt es noch keine gedruckten Exemplare, damit ist erst Ende August zu rechnen.

Wer Internetanschluss hat, kann sich aber schon jetzt das Dokument (33 Seiten) ausdrucken (www.stadtentwicklung.berlin.de oder man ruft das Dokument auf beim Mieterverein www.berliner-mieterverein.de).

In den Geschäftsstellen des Berliner Mietervereins oder der Berliner Mietergemeinschaft kann man eine kostenlose Erläuterung des neuen Mietspiegels erhalten.

Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Berlin am 1. Oktober ortsüblichen Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Es wird auch erläutert, wie diese Begriffe zu definieren sind.

Erfasst wurden rund 13 000 von den insgesamt 1,2 Millionen nicht preisgebundenen Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Dazu gehören auch die Wohnungen von Genossenschaften sowie auch vermietete Eigentumswohnungen. Nur für diese wurden die ortsüblichen Vergleichsmieten ermittelt. Der Mietspiegel gilt nicht für Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Reihenhäusern; Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2008 bezugsfertig wurden; für preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen, deren Mieten festgelegt sind oder für Wohnungen mit Außen-WC.

Bei den ausgewiesenen Miethöhen handelt es sich immer um die so genannte »Netto-Kaltmiete«, also Miete ohne kalte oder warme Betriebskosten, pro Monat und Quadratmeter Wohnfläche. Diese Richtwerte sind die verbindliche Grundlage für die Bestimmung und Beurteilung von Mieterhöhungen. Vermieter haben sich danach zu richten. Allerdings gelten sie nicht bei Neuvermietungen, deren Miete auch höher ausfallen kann, als die ortsübliche Vergleichsmiete.

Es gibt Tabellen für Alt- und Neubauten unterteilt nach Baualter, Wohnfläche, Ausstattung, Lage usw. Für die Einordnung in die Spannen der Miethöhe »von bis« gibt es Orientierungshilfen sowohl für Zuschläge zum Durchschnitt wie auch für Abschläge.

Erstmalig ist der energetische Zustand der Wohngebäude berücksichtigt worden. Je geringer der Energieverbrauch in den Wohnungen ist, desto mehr wird dies als wohnwerterhöhend bewertet. Umgekehrt bewirkt ein höherer Energieverbrauch eine Wohnwertminderung. Also in einem wärmegedämmten Haus werden die Mieten höher ausfallen, als in Häusern ohne solche Dämmung. Dafür gibt es Verbrauchsenergiekennwerte.

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