Behörde prüft Tötung in Afghanistan

Bundeswehr erschoss Jugendlichen bei Kundus

  • Lesedauer: 2 Min.

Kabul/Potsdam (dpa/ND). Nach der Erschießung eines Jugendlichen durch die Bundeswehr in Afghanistan hat sich die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam eingeschaltet. Die Behörde prüft nach Angaben eines Sprechers vom Montag, ob gegen die beteiligten Soldaten Ermittlungen eingeleitet werden. Der Jugendliche war am Sonntag in der Nähe des deutschen Feldlagers Kundus erschossen worden. Er saß in einem Kleinlaster, der auf eine deutsche Stellung zuraste. Das genaue Alter des Toten wurde zunächst nicht bekannt.

Nach anfänglichen unterschiedlichen Angaben sprachen auch die afghanischen Behörden nur noch von einem Todesopfer. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums kam es zu der Tötung am Sonntag im Norden Afghanistans, etwa zehn Kilometer von Kundus entfernt. Demnach ließ sich ein mit fünf Menschen besetzter Kleinlaster auch durch Warnschüsse nicht stoppen. Daraufhin hätten die Soldaten gezielt auf das Fahrzeug geschossen, um es zum Stehen zu bringen. Dabei seien der Jugendliche getötet und zwei weitere Insassen schwer verletzt worden. Soldaten kamen nicht zu Schaden.

  »Nach derzeit vorliegenden Informationen mussten die Soldaten von einem Angriff ausgehen, so dass der Schusswaffengebrauch auf der Grundlage bestehender Einsatzregeln rechtmäßig erfolgte«, sagte Ministeriumssprecher Christian Dienst in Berlin. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Potsdam machte das weitere Vorgehen davon abhängig, ob die Bundeswehr-Angehörigen eindeutig in Notwehr gehandelt haben. »Wenn sich eine Notwehrlage aufdrängt, muss man keinen Ermittlungsvorgang einleiten.«

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