Späte Ehrung für die Opfer

Endlich soll die Ausstellung über Wehrmachtjustiz nach Wien kommen

  • Hans Canjé
  • Lesedauer: 3 Min.
Wenn beim Wiener Gemeinderat oder beim österreichischen Justiz- bzw. Verteidigungsministerium nicht noch in letzter Minute beamtete Bedenkenträger quer schießen, dann wird nach langem Tauziehen wohl doch am 1. September, anlässlich des 70. Jahrestages der Entfesselung des Zweiten Weltkrieges, im Nestroyhof in Wien-Leopoldstadt die Wanderausstellung »Was damals Recht war ...« eröffnet.

Die von der Berliner Stiftung »Denkmal für die ermordeten Juden Europas« konzipierte und bereits in einigen deutschen Städten gezeigte Ausstellung widmet sich dem Wüten der faschistischen Militärjustiz, die in Verfahren gegen Deserteure, »Wehrkraftzersetzer« und »Volksschädlinge« an die 50 000 Todesurteile wegen »Fahnenflucht« oder »Kriegsverrat« fällte, von denen mindestens 20 000 vollstreckt worden sind. Dargestellt wird auch an einigen Beispielen das Nachkriegswirken beteiligter Kriegsrichter, zu denen der spätere CDU-Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Hans Filbinger, gehörte. Der Ausstellungstitel bezieht sich auf dessen spätere berüchtigte Rechtfertigung: »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.« In der Bundesrepublik sind die jahrelang verfemten Deserteure inzwischen rehabilitiert; für die ob »Kriegsverrat« Verurteilten will der Bundestag am 26. August einen entsprechenden Beschluss fassen.

In Wien mühten sich seit Ende 2006 Initiativen wie das Komitee »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz« oder der Verein »Gedenkdienst« darum, die Berliner Ausstellung in die österreichische Hauptstadt zu holen. Sie wollen diese noch durch Dokumente zu österreichischen Opfern und Tätern ergänzen und auch auf Kontinuitäten in der Justiz unseres Nachbarlandes aufzeigen. Ähnlich wie in der Bundesrepublik sei auch in Österreich das Thema jahrelang missachtet worden. Ebenso kam die Entschädigung für die Opfer erst sehr spät, sagt Mitinitiator Thoma Geldmacher. Richard Wadani, ehemaliger Deserteur und Sprecher des Komitees »Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz«, meint, die Ermordeten würden in Österreich »immer noch totgeschwiegen«. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer von der SPÖ nennt die Ausstellung wertvoll »für unser Geschichtsverständnis«; sie zeige ein »Geschichtskapitel, auf das sich erst seit kurzem der Fokus richtet«.

Ähnlich wie in der Bundesrepublik scheinen diese Ansichten auch in Österreich nicht auf allgemeine Zustimmung zu stoßen. Anders sind die Verzögerungsmanöver, nicht zuletzt bei der Sicherung der notwendigen Finanzen für die Realisierung der Ausstellung und der Suche nach einem geeigneten Ort, kaum zu erklären. Das hinsichtlich der Thematik bestens geeignete Heeresmuseum, »ein Ort voller Symbolik«, schied schon früh aus. Finanzielle Zusagen kamen recht spät vom Nationalrat. Nach über einem Jahr Verzögerung hat der Wiener Gemeinderat nun, Anfang Juli, endlich die benötigten 25 000 Euro bereitgestellt. Die ohnehin geringen Zusagen von je 7000 Euro durch das Justiz- und Verteidigungsministerium stehen noch aus. Grünen-Chefin Eva Glawischnig ist empört: »Für allerhand Zeug gibt es eine Menge Geld, nur nicht für die Aufarbeitung eines Stücks Vergangenheit.«

Eine der Personen, die der Ausstellung in Wien hinzugefügt werden, ist Erich Schwinge (1903- 1994). Der Autor eines für die faschistische Militärjustiz grundlegenden Kommentars des Militärgesetzbuches, ab 1941 an der Wiener Universität Professor, als Staatsanwalt und dann als Militärrichter bei der 117. Wehrmachtdivision in Wien tätig. Er zeichnete für 16 Todesurteile verantwortlich. Nach Kriegsende wurde er aus Österreich ausgewiesen. Es focht ihn nicht an, denn in Westdeutschland kam er zu neuen Ehren. 1948 berief ihn die Marburger Universität zum Professor. 20 Jahre wirkte er dort als Dekan der juristischen Fakultät, und 1954/1955 war er gar Rektor der Alma mater. Nebenbei fand er Zeit, in etwa 150 Prozessen blutbefleckte ehemalige Wehrmachts- und SS-Angehörige zu verteidigen.

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