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Zypries-Brief kam leider noch zu früh

Ministerium bedauert »Büroversehen«

  • Lesedauer: 1 Min.

»Sehr geehrter Herr Baumann, der Bundestag hat heute das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege ergänzt. Künftig sind auch Todesurteile, die wegen ›Kriegsverrat‹ ergangen sind, pauschal aufgehoben.« So begann ein Brief, den Brigitte Zypries, Bundesjustizministerin, »mit freundlichem Gruß« unterzeichnete und an Ludwig Baumann senden ließ. Er ist mit dem 19. August 2009 datiert.

Baumann, Vorsitzender der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz, kämpft schon seit Jahrzehnten darum, dass jene, die sich – wie er – dem verbrecherischen Angriffs- und Vernichtungskrieg entzogen haben, rehabilitiert werden. Noch immer gelten aber Männer, die nach Wehrmachtsrecht als Kriegsverräter verurteilt wurden, als Verbrecher.

Doch das ist »mit rechtstaatlichen Grundsätzen schlechterdings unvereinbar«, sagt Zypries und betont: »Trotz dieser Erkenntnis war es keineswegs einfach, auch unseren Koalitionspartner für dieses Projekt zu gewinnen.« (Zumal es von der LINKEN vorangetrieben worden ist, kann man hinzufügen.)

Doch so schön die Nachricht auch ist – sie ist ein »Büroversehen«, bestätigte das Ministerium gestern gegenüber ND. Was Frau Zypries als vollzogen meldet, steht erst am 8. September auf der Tagesordnung des Plenums. Es ist die letzte Sitzung des 16. Bundestages – und damit höchste Zeit. hei

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