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Erfolg für Umwelthilfe gegen VW

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Berlin (ND). Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hat ihren Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Volkswagen AG wegen irreführender Werbung zurückgenommen. Zuvor hatte VW versichert, die dem Rechtsstreit zugrunde liegende Werbung für den neuen Golf GTD nicht mehr drucken zu lassen. Auch die parallel verbreitete Internetwerbung wurde von VW entsprechend geändert.

»Wir haben unser Ziel faktisch erreicht,« sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Man gehe davon aus, dass VW in Zukunft auf irreführende Werbung verzichte. Ein Problem bleibe aber: VW verkaufe weiter Fahrzeuge, die zu »spritdurstig, zu schnell und zu klimaschädlich« seien.

Auslöser des Rechtsstreits war eine Anzeige, in der der neue Golf GTD eine Steilküstenstraße entlang bretterte. Im Text wurde für den Diesel-Golf unter anderem mit den Worten geworben, er verbrauche kombiniert nur 5,3 Liter auf 100 Kilometer. »Und das bei einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 222 km/h«. Die Aussage war nach Überzeugung der DUH falsch und irreführend, weil das Auto nach Testberichten im Höchstgeschwindigkeitsbereich über 10 Liter auf 100 km verbraucht.

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