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Kein Grund zum Feiern
Der Freispruch für den ehemaligen Chef der Hilfsorganisation Cap Anamur Elias Bierdel, Kapitän Stefan Schmidt und den Ersten Offizier Wladimir Daschkewitsch ist juristisch folgerichtig. Sie sind nachweislich keine Menschenschlepper, sondern haben schiffbrüchige afrikanische Flüchtlinge gerettet. Auch der Vorwurf, sich durch den Verkauf von Fernsehbildern der Rettungsaktion finanziell bereichern zu wollen, war bizarr. Das große Interesse der Medien an dem Drama war dem Verhalten italienischer Behörden geschuldet, die der »Cap Anamur« drei Wochen lang verweigerten, einen Hafen anzulaufen. Die damaligen Verantwortlichen der »Cap Anamur« haben aus ethischen Motiven gehandelt und kein Gesetz übertreten.
Trotz des erfreulichen Freispruchs besteht kein Grund zum Feiern. Denn das Verfahren hat mit großer Wahrscheinlichkeit eine abschreckende Wirkung auf Seefahrer, die dem Sterben auf dem Mittelmeer nicht tatenlos zusehen wollen. Willkürliche Anklage, monatelange Beschlagnahmung des Schiffes und die Länge des Prozesses haben deutlich gemacht, dass Rettungstaten juristisch verfolgt werden. Ob dafür eine rechtliche Basis besteht oder nicht, spielt keine Rolle. Hintergrund des Prozesses ist die rigide Grenzpolitik der EU: Sie will sich gegen Einwanderer und Flüchtlinge abschotten und nimmt dabei deren Tod billigend in Kauf.
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