Schlechter als beim Jagdrecht

Dubiose Ausnahmen für Kormorane

  • Wolfgang Ewert
  • Lesedauer: 2 Min.

Greifvögel sind in Deutschland seit Langem geschützte Arten, Kormorane auch. Doch der Umgang der Politik mit den Vögeln könnte unterschiedlicher kaum sein. Es ist nicht überliefert, ob der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter mit seinen rund 60 000 Mitgliedern jemals die Jagd auf Wanderfalken oder Habichte gefordert hat, um seine wertvollen Zuchttiere zu schützen. Ganz anders bei den Kormoranen. Da haben es Angler gemeinsam mit den Berufsfischern in fast allen Bundesländern geschafft, dass man per Ausnahmeregelung die eigentlich besonders geschützten Tiere abschießen oder ihre Gelege zerstören darf. Sogar in Naturschutzgebieten und während der Brutzeit. Besonders Bayern tut sich hier hervor. Nach einem Landtagsbeschluss vom Mai diesen Jahres ist der Abschuss von Jungvögeln nun ganzjährig erlaubt. Damit ergeht es den zum Ärger der Fischer und Angler am Freitag zum Vogel des Jahres gekürten schwarzen Vögeln noch schlechter als den unter Jagdrecht stehenden Wildtieren. Für die gibt es wenigstens eine Schonzeit.

Dabei stehen die Argumente der Fischer auf wackligen Füßen: Die bis zu einem Meter großen und bis drei Kilo schweren Vögel fangen vorzugsweise Fische, die sie ohne großen Aufwand erbeuten können. Auf ihrem Speiseplan stehen daher in erster Linie häufige und wirtschaftlich unbedeutende Fischarten, sogenannte »Weißfische«, die vor allem in nährstoffreichen Gewässern in großen Mengen vorkommen und von Fischern tonnenweise als »Fischunkraut« mit hohem finanziellen Aufwand entsorgt werden. Vogelschützer sehen zwar durchaus ein Problem bei Fischzuchtteichen. Doch hier könnte die ökologische Verbesserung der übrigen Gewässer Abhilfe schaffen. Eine zeitgemäße Strategie wäre demnach die Schaffung von Ruhezonen, Gewässern, an denen sich die Vögel ungestört von reichhaltigen Fischbeständen ernähren können. Damit würde sich der Druck auf Fischzuchtanlagen verringern.

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