Viel Beifall für »Schnüffeln verboten«

Berliner Datenschutz-Behörde nahm vor 30 Jahren ihre Arbeit auf – ein Rück- und Ausblick

  • Rainer Funke
  • Lesedauer: 4 Min.
Auch wenn sich der Ursprung des Datenschutzes im altertümlichen Beichtstuhl befunden haben soll, gibt es die Berliner Datenschutzbehörde erst seit 30 Jahren. Ihre Gründung begeht sie am heutigen Mittwoch mit einem Festakt. Hier ein kleiner Rückblick auf Daten, Fakten und Personen.

Mit mahnenden Worten meldete sich dieser Tage der oberste hauptstädtische Datenschützer, Alexander Dix, zu Wort. Zuletzt habe es lediglich geringfügige Notoperationen am Gesetzeswerk gegeben, etwa beim Adresshandel oder Beschäftigten-Datenschutz. Er forderte die neue Bundesregierung auf, eine Generalrevision des Datenschutzrechtes vorzunehmen und dem Bürger die Selbstbestimmung über seine Daten wieder zurückzugeben.

Bußgelder wie die 1,1 Million Euro, die Dix der Deutschen Bahn auferlegte, regeln den sittlichen Umgang mit Daten nicht allein. Bekanntlich hatte der Konzern über Jahre seine Mitarbeitern heimlich überwacht. Solche Strafen zahlen er und andere Firmen wie Lidl aus der Portokasse.

Handlungsbedarf sieht Dix momentan auch bei den Informationssystemen der Krankenhäuser. Sie können zwar zu schnellen Entscheidungen des Personals beitragen, lassen aber auch Missbrauch zu. Die Zugriffsrechte und die praktischen Mechanismen müssten mit technischen Mitteln beschränkt werden. Im Reality-TV wiederum würden Personen oftmals »an den Pranger gestellt, damit der Voyeurismus der Fernsehzuschauer befriedigt wird«. Staatliche Stellen werden deshalb aufgefordert, sich daran auch nicht dadurch zu beteiligen, dass sie die Handlungsorte bekannt geben.

Wohl noch größere Sorgen bereiten den Datenschützern Trends bei der Identifizierung durch DNA bei der Strafverfolgung, weil sich herausgestellt hat, dass genetische Fingerabdrücke »auch künstlich erzeugt und falsche Spuren gelegt werden können«, meint Dix. Er drängt darauf, diese Entwicklung zu bewerten und nötigenfalls mit strengeren Vorgaben zu belegen.

Viele Politiker haben von Anfang an Datenschutz skeptisch als irgendetwas zwischen notwendigem Übel und dauerndem Störfall betrachtet. Typisch dabei ist bis heute, den Datenschutz als Täterschutz zu diffamieren.

So blieb Argwohn nicht aus. Einen Aufkleber »Schnüffeln verboten!« brachte Berlins Datenschutzbeauftragter z. B. um die Jahreswende 1991 in Umlauf. Es zeigte einen Typ mit Mantel und Hut, der mit langer Nase und scharfer Brille auf dem Boden herumkriecht, um weiß der Himmel was aufzuspüren.

Das hatte ein parlamentarisches Nachspiel. Nein, entgegnete damals der CDU-Innensenator auf die Anfrage einer CDU-Abgeordneten, der Aufkleber sei nicht geeignet, Misstrauen zwischen Bürgern zu säen. Gerade im östlichen Teil der Stadt wäre der gewählte Slogan »mit großem Beifall aufgenommen worden«. Der Datenschutz sei im Alltag von großer Bedeutung. Die Anbringung des Aufklebers an Wohnungstür, Küche und Toilette würde dies »in besonderem Maße zum Ausdruck bringen«. Hansjürgen Garstka, Berlins langjähriger Chef-Datenschützer, erwähnt die Episode in seiner Schrift zur Geschichte der Behörde. Darin schildert er auch die Geburt der Rasterfahndung, die mit der Fahndung nach Tätern der RAF zusammenhing.

Typische Verhaltens- und Eigenschaftsmuster wie Barzahlung der Miete, geringer Stromverbrauch wegen ständiger Abwesenheit etc. sowie Abfragen in Ämtern und Firmen wurden aus einer Flut von Daten herausgefiltert. Eine einzige so gewonnene Spur führte damals in Frankfurt/Main zu einem Täter. Bei einer späteren derartigen Fahndung wurden in Berlin 17 000 Wohnungen durchsucht – ohne Ergebnis. Gleiches nach dem 11. September 2001, so Garstka

Nach dem Bundestagsbeschluss vom März 1982 über eine Volkszählung sei den Bürgern mehr als bis dahin klar geworden, »dass Datenschutz nichts Abstraktes ist«. Es regte sich Widerstand. Zu Boykottaufrufen gesellten sich Klagen beim Bundesverfassungsgericht und öffentliche Verbrennungen von Fragebögen vor der Gedächtniskirche. Schließlich nannte das BVG am 15. Dezember 1983 das Volkszählungsgesetz in Teilen verfassungswidrig, die Zählung unterblieb. Das Gericht formulierte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Jeder Einzelne sei befugt, grundsätzlich selbst über Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. Das machte den Datenschützern Mut und gab ihnen für Künftiges eine höchstrichterliche Handhabe.

  • Das erste Berliner Datenschutzgesetz stammt vom 12. Juli 1978. Wegen personalpolitischer Querelen zwischen SPD und FDP gab es die Dienststelle des Datenschutzbeauftragten erst am 1. November 1979.
  • Es hatte ein Jahr bedurft, um ihn zu wählen. Fortan kontrollierte die Behörde die Verwaltung ob ihres Umgangs mit den Daten der Bürger.
  • Der Anfang gestaltete sich mühsam: Chef und Sekretärin kamen im 12. Stock des Europacenters unter. Einziges technisches Gerät war eine ausgemusterte Schreibmaschine.
  • Noch 1979 erschien der erste Berliner Datenschutzbericht. Er befasste sich mit 100 bis Dezember eingetroffenen Eingaben.
  • Vor allem Beamte beschwerten sich über den Umgang mit ihren eigenen Daten, für die der Bürger entwickelten sie eher langsam eine gewisse Sensibilität.
  • Ab 1995 ist der Datenschützer auch befugt, den privaten Bereich, also auch die Firmen, zu überprüfen und zu beraten.
  • Berlins 1999 neu geschaffenes Informationsfreiheitsgesetz gestattet jedem Bürger bei eingehaltenen Datenschutzregeln die Einsicht in Behördenakten.
  • Die Idee der sensiblen Bürgerdaten und ihres Schutzes geht auf das Jahr 1890 zurück, als die US-Rechtsanwälte Warren und Brandeis in einem Aufsatz »The Right to Privacy« einforderten.
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