Mietminderung 30 Prozent

Quietschendes Garagentor

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Die Wohnung liegt direkt über der Einfahrt zu einer Tiefgarage, deren Tor elektrisch betätigt wird. Nach einer notwendigen, aber verpfuschten Reparatur, fing die Anlage an, bei jeder Ein- und Ausfahrt weit über die zulässigen Grenzwerte hinaus sehr laut zu quietschen. Weil der Vermieter auf die Mangelanzeige des Mieters nicht reagierte, minderte er die Miete um 30 Prozent. Dagegen klagte der Vermieter. Doch das Gericht gab nach dem Urteil eines Sachverständigen dem Mieter Recht. Der Mangel mit der unzulässigen Lärmbelästigung sei erst im Laufe der Mietzeit entstanden.

Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 26. März 2009, Az. 333 S 65/08

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