Vaterliebe führte zu Sanktionen

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Essen (ND). Weil ein 25-jähriger Hartz IV-Betroffener aus Mönchengladbach sein neugeborenes Baby versorgte und deshalb nur ungenügend mit der zuständigen Arge kooperierte, strich ihm die Behörde für drei Monate alle Leistungen. Der junge Mann wehrte sich und beantragte einstweiligen Rechtsschutz. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte am Montag, der Sanktionsbescheid sei nicht »nachvollziehbar« und gab dem arbeitslosen Mann damit Recht. Die Arge hätte dem Betroffenen wenigstens Lebensmittelgutscheine ausstellen müssen, so die Richter. Auch bei Sanktionen müsse das physische Existenzminimum gewahrt bleiben.

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