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Zu spät reagiert
BGH zweifelt an Polizeiversion
ND: Wie bewerten Sie das Urteil des Bundesgerichtshofs?
Götz: Der Senat hat ganz klar festgestellt, dass der angeklagte Polizeibeamte zu spät reagiert hat. Wenn jemand gefesselt in der Zelle liegt, müsse man nach einem Brandalarm sofort losgehen und könne nicht erst noch ein Telefonat führen und andere Dinge tun. Das heißt meiner Meinung nach, dass sich der Beamte strafbar gemacht hat.
Die Karlsruher Richter meinten, das Dessauer Urteil habe zahlreiche Lücken. Welche sind das?
Der Brandverlauf sei zum Beispiel nicht ausreichend festgestellt. Die Richter haben gesagt, sie können sich gar nicht vorstellen, dass jemand in der Nähe seiner Hand ein Feuer anzündet und dann keine Schmerzensschreie von sich gibt, wie es das Landgericht Dessau festgestellt hatte. Der Senat hat in diesem Zusammenhang sogar von der Möglichkeit eines Einwirkens Dritter gesprochen.
Ging der BGH auf die umstrittenen Polizeiaussagen im Dessauer Prozess ein?
Ja. Die Aussage der Hauptbelastungszeugin muss neu bewertet werden. Die Polizeibeamtin hatte am Anfang stark belastende Aussagen gemacht und diese mehr und mehr zurückgenommen. Vor dem Hintergrund dieser Aussageentwicklung sprach das Gericht auch von Auswirkungen äußerer Einflüsse wie zum Beispiel Korpsgeist. Das ist schon phänomenal.
Wie waren die Reaktionen?
Die deutlichen Worte der Vorsitzenden Richerin wurden vom Publikum sehr erfreut aufgenommen. Die Mutter des Getöteten wird sehr froh sein, denn sie wollte das Revisionsverfahren.
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