Riskante Leerverkäufe bald meldepflichtig

BaFin will Geschäfte besser überwachen

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Bonn (AFP/ND). Die Finanzaufsicht BaFin will riskante Spekulationsgeschäfte mit den Aktien deutscher Finanz- und Versicherungskonzerne besser überwachen und so Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems frühzeitig abwehren können. Sogenannte Leerverkäufe für die Aktien von zehn deutschen Finanzunternehmen sind ab 25. März meldepflichtig, wie die BaFin am Donnerstag in Bonn mitteilte. Spekulanten müssen demnach Leerverkäufe ab einer Schwelle von 0,2 Prozent der ausgegebenen Aktien eines Unternehmens der BaFin mitteilen und ab 0,5 Prozent anonymisiert auf der Website der Behörde veröffentlichen.

Bei den zehn Unternehmen handelt es sich um die Geldinstitute Aareal Bank, Commerzbank, Deutsche Bank und Postbank, die Versicherungen Allianz, Generali, Hannover Rück und Münchner Rück, die Finanzberatungsfirma MLP und die Deutsche Börse. Die neue Regelung gilt zunächst bis zum 31. Januar 2011, wie die BaFin mitteilte. Sie richtet sich demnach nach den Vorschlägen für ein »gesamteuropäisches Transparenzsystem« für Leerverkäufe.

Bei Leerverkäufen wetten Spekulanten auf fallende Aktienkurse. Sie leihen sich dazu ein Papier für eine bestimmte Zeit und verkaufen es sofort weiter. Ist der Preis nach Ablauf der Frist tatsächlich gefallen, kaufen sie ein Papier derselben Art zurück und geben es an den Verleiher zurück. Die Differenz im Kurs – abzüglich der Leihgebühr – ist ihr Gewinn.


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