Nordosten bekommt sonntags frei

Klage erfolgreich: Greifswalder Richter kippen die »Bäderregel« / Konflikte auch in Schleswig-Holstein und Sachsen

  • Velten Schäfer, Schwerin
  • Lesedauer: 2 Min.
Das Greifswalder Oberverwaltungsgericht hat die praktisch ganzjährige Sonntagsöffnung im Nordosten gestoppt. Auch in Schleswig-Holstein und Sachsen gibt es Streit um den Sonntag zwischen Kirchen und CDU.

Auch nach der Entscheidung des Greifswalder Oberverwaltungsgerichtes verteidigte gestern der Schweriner CDU-Wirtschaftsminister Jürgen Seidel die sogenannte Bäderregelung. Nach dieser erst ein Jahr geltenden Regel durften die Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern in insgesamt 149 Orten und Ortsteilen – neben den Kur- und Erholungsorten auch in den »Welterbestädten« Greifswald und Stralsund und an sonstigen touristischen Anziehungspunkten – an bis zu 44 Sonntagen im Jahr von 11.30 bis 18.30 Uhr geöffnet werden. Schließlich werde »niemand gezwungen, sein Geschäft am Sonntag zu öffnen«, erklärte Seidel.

Dem hatten die Kritiker, besonders aus Kirchen, linker Parlamentsopposition und Gewerkschaften, stets widersprochen; eine solche Regelung werde Geschäftsleute de facto zur Sonntagsöffnung zwingen. Geklagt hatten schließlich die evangelische und die katholische Kirche: Bei 44 offenen Sonntagen könne nicht mehr davon gesprochen werden, dass die Sonntagsruhe der Regelfall sei. Mut gemacht hatte den Kirchen dabei zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenschlussgesetz. Dieses hatte Karlsruhe bereits im Dezember 2009 kassiert. Im Berliner Fall hatten den Richtern vier verkaufsoffene Adventssonntage in Folge ausgereicht, um einen Verstoß gegen den Sonntagsschutz zu diagnostizieren.

Nun hat das Greifswalder Gericht gesprochen: Die Bäderregel lasse nicht den »Charakter einer Ausnahmeregelung« erkennen und verstoße so nicht nur gegen den grundgesetzlichen Sonntagsschutz, sondern auch gegen das Landes-Ladenöffnungsgesetz, so Richterin Hannelore Kohl. Der pommersche Bischof Hans-Jürgen Abromeit sagte, das Urteil gehe »weit über die religiöse Bedeutung« des Sonntages hinaus; DGB-Vizechef Ingo Schlüter bedankte sich bei den Kirchen für ihren Widerstand.

Jochen Schulte, Wirtschaftssprecher der Schweriner SPD-Fraktion, gab Seidel die Schuld, dass die »erfolgreiche und akzeptierte Bäderordnung« nun »als solche« in Frage gestellt werde: Der Minister habe einfach nach Gutdünken verordnet und sei »übers Ziel hinausgeschossen«. Seidel dagegen will die Urteilsbegründung nun prüfen. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht wäre möglich.

Das Greifswalder Urteil könnte Schule machen. In Schleswig-Holstein klagen die Kirchen ebenfalls gegen die dortige »Bäderverordnung«, die 2008 für fünf Jahre in Kraft gesetzt wurde. Demnach dürfen in den 95 Kur- und Erholungsorten des Landes sowie an touristischen Zielen Waren des »täglichen Ge- und Verbrauchs« sonntags zwischen 11 und 19 Uhr verkauft werden.

Ärger gibt es auch in Sachsen. Dort geht es um das Ladenschlussgesetz selbst. Die Regierung hatte kürzlich angekündigt, einen fünften, flexibel disponierbaren Verkaufssonntag ins Gesetz aufnehmen zu wollen; der evangelische Landesbischof Jochen Bohl droht bereits mit einer Klage: »Ich möchte vor allem die CDU daran erinnern, dass sie sich der Wahrung christlicher Grundwerte wie des Sonntags als Ruhetag verpflichtet weiß.«

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