Versicherungen in Serie - Teil 25 - Steuergeschenke für Selbstständige und Freiberufler

Assekuranz

  • Lesedauer: 5 Min.

Arbeiten Sie als Selbstständiger, Gewerbetreibender oder Freiberufler? Oder ist Ihr Einkommen als Beschäftigter oder Beamter sehr hoch? Wenn Sie eine dieser beiden Fragen spontan mit »ja« beantworten, können Sie auch noch privat für das eigene Alter vorsorgen. Eine Möglichkeit gerade für Selbstständige und »Besserverdiener« ist die sogenannte Basisrente. Als ergänzende Zusatzrente zur »Basis« gesetzliche Rente kann sie durchaus Sinn machen.

Bekannter wurde die Basisrente ohnehin unter ihrem Rufnamen »Rürup-Rente«. Benannt wurde sie nach ihrem Urheber, dem früheren Regierungsberater und Vorsitzenden der »Wirtschaftsweisen«, Bert Rürup. Später wechselte er zum Finanzdienstleister AWD. Der unter Verbraucherexperten umstrittene »persönliche Finanzoptimierer« – so die Eigenwerbung von AWD – verkauft unter anderem Rentenprodukte wie »Rürup«.

Für die Finanzbranche wurde »Rürup« zu einem Erfolg: Rund eine Million Verträge konnten bislang verkauft werden. Wie »Riester« soll auch Bert Rürups private, kapitalgedeckte Basisrente die normale, gesetzliche Rentenversicherung ergänzen. Das Besondere: Im Unterschied zur Riester-Rente (siehe unsere Serie Teil 21-24) fördert der Staat diese Form der Altersvorsorge ausschließlich durch Steuervorteile.

Auszahlung nur in monatlichen Raten

Die rürupsche Rente wird lebenslang in monatlichen Raten überwiesen, allerdings nicht – nicht einmal teilweise – auf einen Schlag. Dies ist keineswegs so selbstverständlich, wie es zunächst erscheinen mag. Bei der ebenfalls stark reglementierten Riester-Rente darf immerhin 30 Prozent des angesparten Kapitals bei Rentenbeginn als Einmalzahlung entnommen werden. Ansonsten wird der Rentenschatz bei Rürup nicht vor dem sechzigsten Geburtstag gehoben und darf nicht einfach an Dritte vererbt werden. Lediglich auf den Ehegatten und auf minderjährige Kinder kann die Rürup-Rente übertragen werden.

Nur auf den ersten Blick unattraktiv

Bis hierher erscheint das Basis-Konzept also eher unattraktiv. Und »Rürup« wäre wohl niemals ein Bestseller unter Selbstständigen geworden, wären da nicht die staatlichen Zuschläge in Form von Steuernachlässen.

Der eigentliche Vorteil ist, dass die Beiträge zur Basisrente steuermindernd abgesetzt werden können – und das Jahr für Jahr in höheren Dosierungen. Im Jahr 2010 können so schon 70 Prozent der jährlichen Beitragssumme von maximal 20.000 Euro für Ledige abgesetzt werden. Und bei Verheirateten erkennt das Finanzamt sogar 70 Prozent der Beiträge bis zu 40.000 Euro an. Bis ins Jahr 2025 erhöht sich dieser Prozentsatz dann auf 100 Prozent. Im Gegenzug unterliegen die aus dieser Altersvorsorge erzielten Alterseinkünfte später der Einkommensteuer.

Insbesondere für Gewerbetreibende (insolvenzsicher!), Selbstständige und Freiberufler ist »Rürup« interessant. Allerdings nur für Selbstständige mit zumindest mittlerem Einkommen. Auch für sogenannte Besserverdiener, die als Freiberufler, Arbeitnehmer oder höhere Beamte ihre Steuern zahlen, kann die Rürup-Rente durchaus lukrativ sein. Wer ein richtig hohes Einkommen hat und dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent nahe kommt, sollte in eine Basisrente einzahlen.

Abhängig Beschäftigte können dagegen nicht die vollen 20.000 oder 40.000 Euro für ihre Rürup-Rente nutzen. Sie müssen davon den Betrag abziehen, den sie zusammen mit dem »Arbeitgeber« in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Erst vom Restbetrag berücksichtigt das Finanzamt dann in der Steuererklärung für dieses Jahr 70 Prozent als Sonderabgabe. »Arbeitnehmer« können also weniger Geld mit steuerlicher Förderung sparen als Selbstständige, die nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Dieser Vorteil bei der privaten Altersvorsorge für Selbstständige war vom Gesetzgeber durchaus gewollt. Die anfängliche Alleinstellung der Lebensversicherer als Vertriebskanal wurde beendet. Damit sollte die Assekuranz von der Politik für den Wegfall des Steuerprivilegs bei der klassischen Kapitallebensversicherung (ND-Serie Teil 14) entschädigt werden. Erst seit 2007 dürfen nun auch Banken, Sparkassen und Investmentgesellschaften Rürup-Renten anbieten.

Doch auch heute wird eine Basis- oder Rürup-Rentenversicherung meistens bei einem privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen. Die Versicherten können die Beiträge monatlich, jährlich oder als Einmalbetrag zahlen. Auch längere beitragsfreie Zeiträume stehen einer steuerlichen Förderung nicht entgegen, sofern dies im Versicherungsvertrag steht. »Das heißt, es besteht insoweit eine große Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten«, lobt das Bundesfinanzministerium. Dabei kann der Vertrag als konventionelle Rentenversicherung (nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Rentenversicherung!) oder als fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden. Die Fonds-Variante ist wesentlich risikoreicher, bietet jedoch die Chance auf eine höhere monatliche Rente.

Der Versicherungsverband sieht keine vergleichbare Anlage, die so massiv steuerlich gefördert werde und dabei so hohe Einzahlungen erlaube. Skeptischer ist dagegen das Deutsche Institut für Altersvorsorge. Rürup-Renten würden sich im Vergleich zum »freien Sparen« nur lohnen, wenn unbedingt eine lebenslange, unvererbbare Rente gewünscht werde. Ein Urteil, dass wiederum von anderen Fachleuten angezweifelt wird. Solcher Expertenstreit sollte Sie freilich nicht verunsichern, denn den eigenen »Fall« nachzurechnen oder nachrechnen zu lassen, beispielsweise in einer Verbraucherzentrale, dürfte sich in jedem Fall auszahlen.

Rürup oder Riester – Nachrechnen lohnt sich

Nachrechnen lohnt sich ebenfalls bei einer anderen Frage: Rürup oder Riester? Auch Riester-Renten können beispielsweise für verheiratete Freiberufler attraktiv sein. »Geringverdiener« und Familien mit Kindern dürften bei ihrer privaten Altersvorsorge besser mit der ebenfalls vom Staat geförderten Riester-Rente fahren. Allein die Zulagen oder Steuerersparnisse können schon eine Rendite von etwa 5 Prozent bringen. Eine Rendite, die heute angesichts niedriger Zinssätze nur von wenigen Finanzprofis überboten werden kann. Obendrauf zu diesem staatlichen 5-Prozent-Riester-Bonus kommt noch die Verzinsung der Geldanlage durch die Versicherungsgesellschaft.

Zusätzlich zur neuen Basisrente bieten viele Gesellschaften (teure) Zusatzbausteine für Invalidität und Hinterbliebenenschutz an. Bis zu 49 Prozent des Gesamtbeitrages dürften auf diese Zusatzversicherungen entfallen, ohne dass der Steuervorteil der Basisrente gefährdet wird. Doch selbst ohne mehr oder weniger sinnvolle Zusatzprodukte laufen nicht alle Rürup-Renten gleich gut.

Leistungsunterschiede bis zu 20 Prozent

So haben Tests Leistungsunterschiede bei Rürup-Renten von 20 Prozent ergeben. Ein 30-jähriger Mann, der bis Fünfundsechzig jeden Monat 200 Euro einzahlt, erhält beispielsweise je nach gewählter Versicherungsgesellschaft eine Garantierente zwischen 541 Euro und 462 Euro. Auch bei diesem Finanzprodukt lohnt also der Vergleich verschiedener Angebote und unterschiedlicher Anbieter.

Weitere Grundlageninformationen finden Sie im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de.

Lesetipp: Frisch gedruckt ist der Ratgeber »Altersvorsorge für Selbstständige« von Isabell Pohlmann, 224 Seiten, 16,90 Euro, im Buchhandel.

HERMANNUS PFEIFFER

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