Mauerschützen: Minister weist Vorwurf zurück

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 1 Min.

Justizminister Volker Schöneburg (LINKE) hat Zweifel an seiner rechtsstaatlichen Gesinnung zurückgewiesen. Wie er gestern im Landtag sagte, dürfe es nicht verboten sein, Gerichtsurteile fachlich zu debattieren.

Der CDU-Abgeordnete Rainer Genilke hatte dem Minister zuvor vorgeworfen, im Finsterwalder Gymnasium die Urteile in den Mauerschützenprozessen als Fehlurteile bewertet zu haben. Damit habe Schöneburg dem Bundesgerichtshof und auch dem Europäischen Gerichtshof widersprochen. Schöneburg entgegnete, er könne darauf nicht konkret, allenfalls abstrakt reagieren, denn eine solche Einschätzung seinerseits habe es nicht gegeben.

Auf Nachfrage führte er aus: »Zu der Frage, ob man zu Urteilen uneingeschränkt steht oder nicht, stelle ich fest: Man kann auch über Urteile diskutieren.« Der Ansatz, jemandem einen Maulkorb zu verpassen, »ist meines Erachtens verfehlt«. Im Übrigen hätten auch Politiker aus anderen demokratischen Parteien sich mit Gerichtsurteilen in der Vergangenheit kritisch beschäftigt. Als Beispiel nannte Schöneburg die »Justizministerin aus Bayern«. Sie habe sich expressis verbis gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung ausgesprochen.

Schöneburg kündigte an, am 1. Juni erneut das Finsterwalder Gymnasium zu besuchen, um eine »justizpolitische Debatte« zu führen. Darin sehe er ein Mittel, um der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.

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