Marys Angst vor der Entdeckung

Bis zu 30 000 schulpflichtige Kinder leben in Deutschland ohne Aufenthaltsstatus

  • Jeanette Goddar, epd
  • Lesedauer: 3 Min.
Ob Eltern ohne Aufenthaltsstatus ihr Kind in der Schule anmelden, hängt in der Praxis vor allem von zweierlei ab: davon, was zur Einschulung mitzubringen ist, und von der Gefahr, enttarnt zu werden. Wer zur Anmeldung seines Kindes eine Meldebescheinigung braucht, scheut oft diesen Schritt – und das Kind kann nicht zur Schule gehen. Die konkreten Vorschriften sehen in den einzelnen Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich aus.

Berlin. Obwohl Mary in Deutschland geboren wurde, war ihr Leben in Berlin lange ein einziges Geheimnis. Ihre Mitschüler wussten nicht, wo sie wohnt. Nie lud sie auch nur einen von ihnen zu sich nach Hause ein. Wenn ein Klassenausflug stattfand, suchte sie nach Ausflüchten. Wenn ein Lehrer ihre Mutter sprechen wollte, stand ihr der Schweiß auf der Stirn. Bis heute hat sie sich nicht getraut, ihren Lehrern zu sagen, dass sie ihnen jahrelang etwas vorgemacht hat.

13 Jahre lang lebte Mary, deren Mutter von den Philippinen stammt, ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Sie war eine sogenannte Illegale, ein Mädchen ohne Ausweispapiere. Und eine, die trotzdem etwas lernen wollte – und deren Leben bereits jetzt ruiniert wäre, wenn sie nie eine Schule von innen gesehen hätte. Erst vor ein paar Monaten verschaffte ihr das Einschreiten der Berliner Härtefallkommission ein – zunächst befristetes – Aufenthaltsrecht.

»Das Mädchen war mit den Nerven völlig runter«, erinnert sich Traudl Vorbrodt, die sich seit 25 Jahren bei der katholischen Bewegung »Pax Christi« für Flüchtlinge einsetzt. »Das Thema Schulbesuch brennt uns wie kaum ein anderes auf den Nägeln«, sagt Vorbrodt.

Wie viele Kinder ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland zur Schule gehen – oder eben nicht –, weiß niemand. Der Sachverständigenrat für Migration und Integration hat nun erstmals hochgerechnet, wie viele es sein könnten: Bis zu 30 000 Kinder im schulpflichtigen Alter leben demnach ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland.

Nur Schätzungen

»Ein Großteil« geht laut einer neuen Studie nicht in den Unterricht. Genauer wissen es auch die Verfasser der von der Mercator-Stiftung – eine von sieben Mitgliedsstiftungen des Sachverständigenrates – initiierten Untersuchung nicht. Das große Verdienst der Erhebung ist: Sie listet detailliert auf, an welchen Hürden der Schulbesuch scheitert: nämlich am bundesweit geltenden Aufenthaltsgesetz, das Schulleiter und Schulbehörden unter bestimmten Umständen verpflichtet, die Daten »irregulärer« Schüler zu übermitteln. Und an Landesgesetzen, in denen das Menschenrecht auf Bildung höchst unterschiedlich verankert ist.

In einigen Bundesländern gilt die Schulpflicht auch für Statuslose, in anderen haben sie immerhin das Recht auf Schulbesuch. Es gibt aber Ausnahmen: Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen verweigern Kindern ohne Aufenthaltsstatus das Recht auf Schule.

Bernhard Lorentz, Chef der Mercator-Stiftung, spricht sich für die Abschaffung der Übermittlungspflicht für Schulleitungen, Lehrer und Schulbehörden aus. Schließlich gelte das Menschenrecht auf Bildung auch für Kinder sogenannter irregulärer Migranten. Die Autoren der Studie sprechen sich außerdem dafür aus, mit Einführung einer Schulpflicht »keine Auflagen und Forderungen zu verbinden, die die Gefahr von Aufdeckung und Abschiebung einschließen«.

Ob Eltern ihr Kind in der Schule anmelden, hängt in der Praxis vor allem von zweierlei ab: davon, was zur Einschulung mitzubringen ist, und von der Gefahr enttarnt zu werden. Wer zur Anmeldung eine Meldebescheinigung braucht, ist aufgeschmissen. Schon das Nennen der Wohnanschrift bereitet Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, naturgemäß Probleme. »Viele Eltern zeigen Scheinadressen vor«, erklärt Traudl Vorbrodt. »Dafür brauchen sie eine Familie, die das mitmacht – und ständig zu ihnen und der Schule Kontakt hält.«

Umstrittene Datei

Einzelne Bundesländer ermöglichen den Schulbesuch zumindest gefahrloser. So dürfen in Nordrhein-Westfalen Schulen von ausländischen Schülern weder Pass noch Meldebescheinigung verlangen. In Hessen wurde 2009 die Pflicht zur Vorlage einer Meldebescheinigung abgeschafft. Und in Hamburg erklärte das Schulministerium per Rundschreiben, die umstrittene Schülerdatei dürfe nicht zur Erfassung statusloser Kinder verwendet werden.


Ausstellung

Dresden (dpa/ND). Unter dem Motto »Kein Mensch ist illegal« informiert eine Ausstellung in Dresden ab 10. Mai über Menschen ohne gültige Aufenthaltspapiere. Im Zentrum steht die mangelnde ärztliche Betreuung. Die Ausstellung wird u. a. in der Dreikönigskirche, dem World-Trade-Center und im Eine-Welt-Café »aha« gezeigt.

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