Sanktionsverbot und Kindergrundsicherung

Friedrich-Ebert-Stiftung versuchte sich in Berlin an einer Aufarbeitung des Gerichtsurteils zu den Regelsätzen

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 3 Min.
Im Februar erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes II für verfassungswidrig und forderte die Regierung auf, bis Jahresende eine Neuorganisation vorzunehmen. Ob davon tatsächlich eine Wende in der Sozialpolitik zu erwarten ist, damit beschäftigten sich Referenten und Zuhörer auf Einladung der Friedrich-Ebert-Stiftung und der Humanistischen Union am Montag in Berlin.

Bei den Fragerunden wurde die leicht gespannte Stimmung im Saal am deutlichsten: Vielen Gästen, die am Montag in die Friedrich-Ebert-Stiftung gekommen waren, merkte man die persönliche Betroffenheit beim Thema Hartz IV an. Deutlich wurde auch, dass ein eintägiges Forum nicht ausreicht, um alle Aspekte zu erörtern, die im Arbeitstitel »Menschenwürde, Existenzminimum und soziale Teilhabe« zusammengefasst sind. Um möglichst viele Themen abzudecken, waren neben Juristen und Wissenschaftlern auch Vertreter von Sozialverbänden eingeladen worden.

Im ersten Teil erklärten Rechtswissenschaftler die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Begriffe Menschenwürde und Existenzminimum. Die Interpretation des Hartz-IV-Urteils durch Volker Neumann (Humboldt-Universität Berlin) fiel allerdings teils fragwürdig aus: So begründete er mit einem Rückgriff auf den Philosophen Kant, eine Verpflichtung zur Arbeit als Gegenleistung für soziale Unterstützung. Diesem Gedanken wohnt die Idee der Zwangsarbeit bereits inne.

Claus Schäfer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in der Hans-Böckler-Stiftung kritisierte das Fehlen grundsätzlicher Überlegungen im Urteil. So hätten die Richter es versäumt, alternative Berechnungsmöglichkeiten vorzuschlagen. Auch die Frage nach dem Verhältnis der beiden Pole der Hartz-IV-Maxime »Fordern und Fördern«, sei ungeklärt. Fraglich bleibe also, ob Sanktionen – die bis zur Streichung aller Bezüge reichen – mit dem Existenzminimum vereinbar seien.

Zum Thema der Diskussionsrunde »Recht auf Einkommen, aber kein Recht auf Arbeit?«, machte Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gleich anfangs seine Meinung deutlich: Er stimme einem Recht auf Einkommen zu, wenn keine Stellen vorhanden seien, die vergeben werden könnten. Ein Recht auf Arbeit könne es jedoch nicht geben. Oberstes Gebot sei vielmehr, die Arbeitsfähigkeit der Leistungsbezieher zu fördern, so der Wissenschaftler des zur Bundesagentur für Arbeit gehörenden Instituts.

Für die Verteidigung des 2005 eingeführten Hartz-IV-Gesetzes musste er dann viel Kritik einstecken. Die von Erwerbslosenverbänden und der Linkspartei verwendete Parole »Hartz IV ist Armut per Gesetz« versuchte Walwei mit den Worten »Arme sind nicht ärmer, sondern gleicher geworden«, zu entkräften. Er musste aber zugeben, dass Leistungsbezieher sich häufig aus Geldgründen als von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sehen – das bestätigten auch IAB-Studien.

Über mehr Applaus konnte sich Walweis Podiumskollege, der Jenaer Universitätsprofessor Michael Opielka, freuen, der in seinem Referat eine Lanze für das bedingungslose Grundeinkommen brach – allerdings unter freiheitlichen Vorzeichen. Seine Theorie: Erwerbslose sind in der Lage, sich selbst zu helfen, sie müssen dafür aber von Bestrafungselementen wie Sanktionen befreit werden.

Mit einem der größten sozialen Probleme – der Kinderarmut – beschäftigte sich die dritte Runde. In einem waren sich alle einig: Kinder haben keine Lobby. Andreas Kalbitz vom Deutschen Kinderschutzbund forderte einen »kindgerechten Armutsbegriff« und eine soziale Sicherung, die sich am realen Bedarf orientiere. Kritik übte er an der Regierung, die die Kinderregelsätze neu berechne ohne die Verbände einzubeziehen.

Die von Podiumsteilnehmern und einigen Zuhörern geforderte Kindergrundsicherung traf aber nur auf geteilte Zustimmung: Andreas Aust, Sozialreferent der Linksfraktion im Bundestag, erklärte gegenüber ND, warum die LINKE diesen Vorschlag ablehnt: »Die Forderung nach einer einheitlichen Kindergrundsicherung in Höhe von 500 Euro für alle Kinder ist eine Schrotflinten-Sozialpolitik. Es wird mit über 30 Milliarden Euro sehr viel Geld ausgegeben, von dem aber nur ein Bruchteil bei den bedürftigen Kindern ankommt.« Zielgerichteter sei eine bedarfsdeckende Erhöhung der Kinderregelsätze. Zudem müssten Kinderzuschlag und -geld erhöht werden.

Die Meinung des DGB fiel ebenfalls deutlich aus: Bundesvorstand Ingo Kolf fasste sie mit den Worten »Die Eltern müssen mit raus (aus der Armut, d. Red.)!« zusammen.

Dass das Hartz-IV-Urteil eine Wende in der Sozialpolitik auslösen wird, diese Einschätzung schien jedenfalls kaum jemand der Anwesenden zu teilen, das wurde auch in den vielen Diskussionen auf den Fluren deutlich.

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