Sein »Chef« ist allein der Hauptmieter

Rechte des Untermieters

  • Lesedauer: 2 Min.

Ich muss aus beruflichen Gründen eine Zeit lang in einer anderen Stadt arbeiten und möchte deshalb zeitweise ein Zimmer zur Untermiete suchen. Welche Rechte hat eigentlich ein Untermieter im Sinne des Mietrechts?
Kurt S. Leipzig

Auch für Untermieter gelten die allgemeinen Bestimmungen des Mietrechts über Rechte und Pflichten eines Mieters. Der einzige Unterschied besteht darin, dass der Mietvertrag nicht mit dem Hauseigentümer sondern mit einem Hauptmieter abgeschlossen wird. Dieser und nicht der Hauseigentümer ist dann wie ein üblicher Vermieter für alle Fragen und Probleme zuständig, die entstehen könnten.

Ein Untermietvertrag ist nicht von den Bestimmungen des Mietvertrages abhängig, den der Hauptmieter mit dem Vermieter abgeschlossen hat. Ein Untermietvertrag endet nicht automatisch, wenn der Hauptmieter seinen Mietvertrag aus welchem Grund auch immer aufgibt.

Wird ein Untermietvertrag für längere Fristen als ein Jahr abgeschlossen, sollte das immer schriftlich geschehen. Ein Untermietvertrag darf auch nicht, wie übrigens jeder Vertrag, einseitig geändert werden.

Ein Untermietverhältnis über Wohnraum unterliegt jedoch nicht den gleichen Kündigungsschutzbestimmungen, wie ein Hauptmietverhältnis. Der Kündigungsschutz nach § 564 b BGB (»Berechtigtes« Interesses des Vermieters an der Kündigung) gilt vor allem nicht, wenn der Hauptmieter die Wohnung ganz oder überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat. Eine Ausnahme hiervon wird allerdings gemacht, wenn der untervermietete Teil der Wohnung zum dauernden Gebrauch für eine Familie überlassen ist.

Untermieter haben das Recht zur Mietminderung, wenn ihnen der Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil entzogen wird oder wenn sie die Mietsache nicht zu dem im Untermietvertrag vereinbarten Mietzweck nutzen können (etwa, weil die angestrebte Art der Nutzung nach dem Hauptmietvertrag nicht zulässig ist). Sie können aber auch fristlos kündigen oder Schadensersatz verlangen.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal