Landrechte für Ureinwohner
Peruanisches Parlament erlässt neues Gesetz
Lima (IPS). Das peruanische Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das den indigenen Völkern rechtsverbindlichen Schutz und Anspruch auf eine Vielzahl von Grundrechten garantiert. Es verpflichtet die Regierung dazu, die Ureinwohner des südamerikanischen Landes vor jeder sie betreffenden Entscheidung zu konsultieren. Das Gesetz hilft den Ethnien unter anderem dabei, ihre traditionellen Territorien vor dem unerwünschten Zugriff multinationaler Unternehmen zu schützen.
Bisher hat die Regierung Erdölförderlizenzen in mehr als 70 Prozent des peruanischen Amazonasgebiets ausgegeben. Hinzu kommen Lizenzen für die Ausbeutung von Mineralien in den peruanischen Anden. Die staatliche Ombudsstelle (Defensoría del Pueblo) sieht das Gesetz als einen »bedeutenden Schritt« auf dem Weg zur Anerkennung indigener Kollektivrechte.
Etwa ein Drittel der rund 28,7 Millionen Peruaner gehören indigenen Völkern an. Von den 7515 anerkannten Gemeinschaften leben 6067 in den Anden und 1448 im Amazonasgebiet. Das Parlament hat das Gesetz vom 19. Mai ganze 16 Jahre nach der Ratifizierung des Ureinwohner-Abkommens 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angenommen. In dem Vertrag verpflichtete sich die Staatengemeinschaft 1989 dazu, weltweit die Rechte von Ureinwohnern zu achten.
Peruanische Ureinwohnerverbände forderten Staatspräsident Alan García auf, das neue Gesetz anstandslos zu unterzeichnen. In Kraft treten kann es in einem solchen Fall 90 Tage, nachdem es im Amtsblatt »El Peruano« veröffentlicht wurde. Peru machte 2009 Anfang Juni Negativschlagzeilen, als mehr als 30 demonstrierende Ureinwohner im Landesnorden von der Polizei getötet wurden.
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