»Riester- Rente« jetzt auch Mallorca-kompatibel

Altersvorsorge

  • Lesedauer: 2 Min.

Ab sofort können Rentner ihre Riester-Rente samt Förderung zum Seniorendomizil ins europäische Ausland mitnehmen. Darauf macht das Berliner Pressebüro aufmerksam. Sie müssen nicht mehr fürchten, dass der deutsche Fiskus Zulagen und Steuervergünstigungen von ihnen zurückfordert. Grundlage dafür ist das neue »Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften«, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 14. April 2010. Es ist eine Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom vergangenen Herbst, das mehrere Vorschriften zur geförderten Altersvorsorge beanstandete, weil sie nach Ansicht des Gerichts europäischem Recht widersprachen.

Rückwirkend zum 1. Januar 2010 gilt: Wer in Deutschland rentenversicherungspflichtig oder verbeamtet ist, gehört zu den unmittelbar Förderberechtigten. Sprich: Er hat Anspruch auf Zulagen und Steuervergünstigungen. Man muss also nicht mehr in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Grenzpendler aus Frankreich, Österreich oder den Niederlanden, die in Deutschland arbeiten, können also künftig auch die Riester-Zulagen beanspruchen. Mit dem neuen Gesetz ist jetzt außerdem der geförderte Erwerb einer Immobilie im europäischen Ausland möglich. Das heißt, der so genannte Wohnriester gilt seit Januar auch für Immobilien auf den Balearen oder in Irland. Allerdings muss eine solche Wohnung dann auch der Lebensmittelpunkt oder die Hauptwohnung des Riester-Sparers sein.

Wer aber in nichteuropäische Länder auswandert, um dort zeitlich unbegrenzt zu arbeiten oder seinen Lebensabend zu verbringen, muss nach wie vor alle Zuschüsse und Steuervorteile auf Euro und Cent zurückzahlen. Für diesen Fall ist es angeraten, einen eventuell bestehenden Riester-Vertrag zu kündigen. Das angesammelte Kapital wird dem Sparer zwar ausgezahlt, der Förderanteil aber einbehalten und an die Zentrale Zulagenstelle oder das Finanzamt zurückgeführt.

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