Folter-Firnis

  • Olaf Standke
  • Lesedauer: 2 Min.

Die neue Londoner Regierung will jetzt untersuchen lassen, ob mit Wissen britischer Schlapphüte Terrorverdächtige gefoltert wurden. Die Anschuldigungen richten sich sowohl gegen den Inlandsgeheimdienst MI5 als auch gegen den Auslandsgeheimdienst MI6. Menschenrechtsorganisationen haben wiederholt eine unabhängige Prüfung diverser Vorfälle gefordert. Noch immer, so die Vereinten Nationen gerade in einer Erklärung zum weltweiten Tag für die Folteropfer, sei trotz internationaler Ächtung die staatlich sanktionierte Misshandlung von Inhaftierten weit verbreitet und in vielen Ländern weiter Teil des Rechtssystems.

Schnell wird dabei an Staaten wie Iran, Irak oder Myanmar gedacht, die die UN-Antifolterkonvention noch nicht unterzeichnet haben. Doch weiß man spätestens seit dem von USA-Präsident George W. Bush ausgerufenen »Krieg gegen den Terror«, wie dünn der rechtsstaatliche Firnis auch in der westlichen Welt ist und wie das Folterverbot im Namen der Gefahrenabwendung zu bröckeln beginnt. Nicht nur die Vereinigten Staaten, Großbritannien oder Frankreich nutzen so nach Erkenntnissen von Menschenrechtlern Foltergeständnisse zu nachrichtendienstlichen und polizeilichen Zwecken, auch Deutschland. Folter aber ist nach dem Völkerrecht ohne jede Ausnahme verboten. Durch Folter gewonnenes Beweismaterial, auch wenn es von ausländischen Geheimdiensten erpresst wurde, dürfte in ordentlichen Gerichtsprozessen gar nicht verwendet werden. Menschenrechtsverletzungen im Namen der Terrorismusbekämpfung, das zeigen alle Erfahrungen, bilden letztlich nur den Nährboden für mehr Extremismus und Terror.

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