Vorerst frei

Jörg Kachelmann wurde gestern aus der U-Haft entlassen

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Schweizer TV-Wettermoderator ist wieder auf freiem Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat gestern seine Entlassung aus dem Gefängnis nach mehr als vier Monaten Untersuchungshaft angeordnet. Dort saß der 52-Jährige seit dem 20. März, weil er seine langjährige Lebensgefährtin vergewaltigt und mit einem Messer am Hals verletzt haben soll, als diese sich von ihm trennen wollte.

Das Gericht hat gestern entschieden, dass im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Daher sei auch die Fluchtgefahr als Grund für die U-Haft nicht länger maßgeblich.

Ab dem 6. September muss sich Kachelmann, dem die Wetterbeobachtung nach eigener Aussage schon seit seiner Kindheit als Berufung erschienen ist, vor dem Landgericht Mannheim verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen ihn wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

In dem Fall stehe es Aussage gegen Aussage, erklärte gestern das OLG. Die Ex-Freundin ist die einzige Belastungszeugin. Dies jedoch liegt bei Vergewaltigungsprozessen nun einmal in der Natur der Sache. Die Karlsruher Richter wollen zudem auch »Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive« bei der Betroffenen nicht ausschließen. Die Unterstellung wirft eine alte Frage auf: Warum sollten sich Betroffene eine solche Tat ausdenken und sich ein kräftezehrendes Gerichtsverfahren mit zahlreichen Befragungen aufbürden, in dem die Aussichten auf Erfolg am Ende alles andere als rosig sind?

Unterdessen will das Gericht auf Grund der Untersuchungen und Gutachten auch nicht ausschließen, dass sich die Frau die Verletzungen selbst zugefügt haben könnte. Kachelmann selbst hat die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen. Das Landgericht Mannheim dagegen hatte seine Entlassung aus der U-Haft abgelehnt, weil es die Aussagen seiner Ex-Freundin zur mutmaßlichen Vergewaltigung »nach Aktenlage« für glaubhaft hält.

Die ARD hält sich weiter zurück: Erst nach dem Prozess wolle man entscheiden, ob der Wettermoderator wieder zurück auf den Bildschirm darf, sagte gestern ein Sprecher. Ina Beyer

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