Kooperation im Krieg

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Es gibt Meldungen, die werden zu unrecht nur am Rande wahrgenommen. So unterzeichneten gestern der Inspekteur des Bundeswehr-Sanitätsdienstes und die Geschäftsführer des Unfallkrankenhauses Berlin einen Kooperationsvertrag zur Behandlung brandverletzter Soldaten. Eigentlich hat die Bundeswehr in Koblenz noch ein Lazarett, das sich um Opfer deutschen Militär-Daseins kümmert. Doch offensichtlich entwickeln sich die Dinge am Hindukusch nicht so, wie sie aus westlicher Sicht medial schön geredet werden. Zudem muss die Bundeswehr sparen. Was also liegt näher, als sich der Fähigkeiten ziviler Stellen zu versichern?

Die Vereinbarung macht ganz nebenbei deutlich, dass die Annahme, nur die Bundeswehr allein führe Krieg, falsch ist. Deutschland insgesamt ist vom Kampf um Afghanistan betroffen. Die Rüstung, die Logistik und – siehe Kooperationsvertrag – die Medizin. Und die Justiz? Auch die. Sie musste beispielsweise Oberst Klein, der bei Kundus über hundert Menschen per Bombenwurf umbringen ließ, nicht anklagen. Doch da es eben noch (!) keinen Kooperationsvertrag zwischen Staatsanwälten und Verteidigungsministerium gibt, lief das Disziplinarverfahren gegen Klein weiter. Nun ist auch das eingestellt – das ist eine weitere, viel zu wenig beachtete Meldung des gestrigen Tages.

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