Weg frei für Gesetzesänderung

Klage gegen Hamburger Volksentscheid abgewiesen

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg (dpa/ND). Nach dem Volksentscheid zur Hamburger Schulreform kann die Bürgerschaft das Schulgesetz heute wie geplant ändern. Das Hamburgische Verfassungsgericht wies den Antrag dreier Bürger auf eine einstweilige Anordnung als offensichtlich unzulässig zurück, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die drei Hamburger sehen sich bei dem Volksentscheid zur Schulreform vom 18. Juli in ihren verfassungsmäßigen Rechten beschnitten und haben ihn angefochten. Die Richter könnten zwar in einem Hauptsacheverfahren feststellen, ob der Volksentscheid rechtswidrig zustande gekommen oder ob er ungültig sei, teilte das Gericht mit. Es sei jedoch ausgeschlossen, der Bürgerschaft ein Gesetzgebungsvorhaben zu untersagen. Selbst wenn in einem Urteil die Ungültigkeit des Volksentscheids festgestellt worden wäre, könnte das Parlament die geplante Gesetzesänderung immer noch vornehmen.

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